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Alle wichtigen Informationen rund um die Einmalzahlung für Unternehmen

Die Dezember-Einmalzahlung für Erdgas und Wärme für Unternehmen


Welche Geschäftskunden haben Anspruch auf die Einmalzahlung im Dezember?

Grundlage eines Anspruchs ist ein Vertrag mit swb für Erdgas oder Wärme, der am 1.12.2022 aktiv besteht. Wer Wärme- und Erdgasabschläge/Rechnungen an Vermieter und Hausverwaltungen zahlt, hat keinen Anspruch an swb. Die Abrechnung erfolgt über Vermieter/Verwaltung.

Welche Erdgaskunden haben einen Entlastungsanspruch je Entnahmestelle nach §2 des Soforthilfegesetzes?

  • Alle Erdgas-Standardlastprofil-Kunden (SLP) sowie die Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), soweit deren Jahresverbrauchsmenge nicht über 1.500.000 Kilowattstunden (kWh) liegt.
  • Unabhängig von Verbrauchsmengen und Messart (definiert im Soforthilfegesetz) folgende Kundengruppen:
    - Erdgaslieferungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
    - Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
    - staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft.
    - Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt sind letztverbrauchende Erdgaskunden

  • für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung, an denen eine Jahresverbrauchsmenge von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden entsteht.
  • für Entnahmestellen, soweit sie dort Erdgas für den komerziellen Betrieb von Strom- und Wäreerzeugungsanlagen beziehen.
  • die zugelassene Krankenhäuser sind.

Wichtige Informationen zur Sparte Erdgas

  • SLP-Erdgaskunden erhalten ihre Erstattung nach dem gleichen Verfahren, wie Privatkunden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
  • Für RLM-Kunden erfolgt die Gutschrift auf Basis der tatsächlichen Verbrauchswerte mit der Dezemberabrechnung (zum 31.12.2022), die Ende Januar 2023 erstellt wird und die sich nach einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Formel ermittelt.
  • swb bittet alle Kundinnen und Kunden, das Zahlverhalten nicht zu verändern.

Rechenbeispiele Soforthilfe Erdgas

Rechenbeispiele Soforthilfe Erdgas
Bei der Ermittlung der Höhe der Dezembersoforthilfe wurde ein Umsatzsteueranteil kalkulatorisch mitberücksichtigt. Die Soforthilfe selber wird als „Zahlung von Dritter Seite“ gesehen und hat umsatzsteuerrechtlich keine Auswirkung auf die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Umsatzsteuer für die Energielieferung.

Grundsätzlich fließen folgende Preisbestandteile mit in die Berechnung ein:
Preiskomponenten „Lieferung“: Verbrauchspreis, Grundpreis, Bilanzierungsumlage, VHP-Entgelt (Virtueller Handelspunkt), CO2-Bepreisung, Gasspeicherumlage, Energiesteuer.
Preiskomponenten „Netzentgelte“: Verbrauchspreis, Grundpreis, Messung, alle Kosten für Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe.
Für Erdgas-Kunden mit jährlicher Abrechnung gilt:

• ein Zwölftel des im September 2022 für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs für Erdgas (auf Grundlage der Daten, die uns vorliegen, z.B. auf Basis des
Vorjahresverbrauchs)
• Multipliziert mit dem Bruttoverbrauchspreis je kWh Ihres Vertrags (gültig zum 1. Dezember 2022)
• Addiert mit 1/12 des Bruttogrundpreises Ihres Vertrags (gültig zum 1. Dezember 2022)
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
Berechnungsbeispiel All-Inclusive-Vertrag

1/12 des Jahresgrundpreises 10,00 €
+ 12 ct/kWh x 2.000 kWh (1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs) 240,00 €
Soforthilfe Dezember 2022 250,00 €,

 

Berechnungsbeispiel Individualvertrag

1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs, der den September beinhaltet = 24.000 kWh

        Netto 7% Brutto
Vertrieb Verbrauchspreis
24.000 kWh 1,883199 Ct/kWh 451,94 EUR 31,64 EUR 483,58 EUR
  VHP-Entgelt 24.000 kWh 0,000148 Ct/kWh 0,04 EUR 0,00 EUR 0,04 EUR
  CO2-Bepreisung 24.000 kWh 0,546100 Ct/kWh 131,06 EUR 9,17 EUR 140,23 EUR
  Gasspeicherumlage 24.000 kWh 0,059000 Ct/kWh 14,16 EUR 0,99 EUR 15,15 EUR
  Energiesteuer 24.000 kWh 0,550000 Ct/kWh 132,00 EUR 9,24 EUR 141,24 EUR
 

Bilanzierungsumlage

24.000 kWh 0,570000 Ct/kWh 136,80 EUR 9,58 EUR 146,38 EUR
Netz Verbrauchspreis 24.000 kWh 1,260000 Ct/kWh 302,40 EUR 21,17 EUR 323,57 EUR
  Grundpreis  102,00 EUR/365 Tage 31 Tage 8,66 EUR 0,61 EUR 9,27 EUR
  Messung 2,75 EUR/365 Tage 31 Tage 0,23 EUR 0,02 EUR 0,25 EUR
  Messstellenbetrieb 11,65 EUR/365 Tage 31 Tage 0,99 EUR 0,07 EUR 1,06 EUR
  Konzessionsabgabe 24.000 kWh 0,030000 Ct/kWh 7,20 EUR 0,50 EUR  7,70 EUR
Soforthilfe
        1.268,47 EUR



Für Erdgas-Kunden mit monatlicher Abrechnung gilt:

• 1/12 des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Die Berechnung erfolgt auf Basis der zum 1. Dezember 2022 gültigen Preise, sofern uns die Daten dieses Zeitraumes vollständig vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Verbrauch anhand des voraussichtlichen Jahresverbrauchs des Netzbetreibers errechnet.
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
Berechnungsbeispiel

1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 10.000 kWh
Preisbestandteile zum Stand Dezember 2022 10 Cent/kWh
Soforthilfe Dezember 2022 1.000,00€

Berechnungsbeispiel Individualvertrag mit allen Preisbestandteilen

1/12 des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 = 24.000 kWh

        Netto 7% Brutto
Vertrieb Verbrauchspreis
24.000 kWh 15,982400 Ct/kWh 3.835,78 EUR 268,50 EUR 4.104,28 EUR
  Grundpreis 0,00 EUR/365 Tage 31 Tage 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
  VHP-Entgelt 24.000 kWh 0,000148 Ct/kWh 0,04 EUR 0,00 EUR 0,04 EUR
  CO2-Bepreisung 24.000 kWh 0,546100 Ct/kWh 131,06 EUR 9,17 EUR 140,23 EUR
  Gasspeicherumlage 24.000 kWh 0,059000 Ct/kWh 14,16 EUR 0,99 EUR 15,15 EUR
  Energiesteuer 24.000 kWh 0,550000 Ct/kWh 132,00 EUR 9,24 EUR 141,24 EUR
 

Bilanzierungsumlage

24.000 kWh 0,570000 Ct/kWh 93,60 EUR 6,55 EUR 100,15 EUR
Netz Leistungspreis 24.000 kWh 1,260000 Ct/kWh 76,32 EUR 5,34 EUR 81,66 EUR
  Leistungspreis 102,00 EUR/365 Tage 31 Tage 1.483,15 EUR 103,82 EUR 1.586,97 EUR
  Grundpreis 2,75 EUR/365 Tage 31 Tage 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
  Messung 11,65 EUR/365 Tage 31 Tage 23,36 EUR 1,64 EUR 25,00EUR
  Messtellenbetrieb 900 EUR/365 Tage 31 Tage 76,44 EUR 5,35 EUR 81,79 EUR
  Konzessionsabgabe 24.000 kWh 0,030000 Ct/kWh 7,20 EUR 0,50 EUR  7,70 EUR
Soforthilfe
        6.284,21 EUR

Folgende Wärmekunden haben einen Entlastungsanspruch je Entnahmestelle nach §4 des Soforthilfegesetzes

  • Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500.000 kWh je Entnahmestelle nicht übersteigt.
  • Unabhängig von der Verbrauchsmenge im Soforthilfegesetz definierte Kundengruppen:
    - Wärmelieferungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
    - Pflege- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
    - staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft.
    - Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt sind letztverbrauchende Wärmekunden

  • die zugelassene Krankenhäuser sind.

Wichtig zu wissen für die Wärmesparte

  • Die Entlastung in der Wärmesparte wird bis zum 31.12.2022 erfolgen.
  • Für Wärme-Kunden mit mehr als 1.500.000 kWh und monatlicher Abrechnung erfolgt die Gutschrift auf Basis der tatsächlichen Verbrauchswerte mit der Dezemberabrechnung (zum 31.12.2022), die Ende Januar 2023 erstellt wird und die sich nach einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Formel ermittelt.
  • swb bittet alle Kundinnen und Kunden, ihr Zahlverhalten nicht zu verändern.

Rechenbeispiel Soforthilfe Wärme

Kunden mit jährlicher Abrechnung:

  Summe der Abschlagszahlungen für den Zeitraum, der den Monat September 2022 beinhaltet dividiert durch die Monate des Abrechnungszeitraumes. Sollte kein Abschlagsplan im September
    haben, bildet der Abschlagsplan des zuletzt abgeschlossenen Abrechnungszeitraumes die Grundlage für die Ermittlung den Basisbetrages. 
  • multipliziert mit einem pauschalen, durchschnittlichen Anpassungsfaktor von 1,2. Dieser Faktor soll die Preissteigerung zwischen September und Dezember widerspiegeln.
 
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

Berechnungsbeispiel
11 Abschlagszahlung á 200,00 € (brutto) 2.200,00 €
Geteilt durch 12 Monate des Abrechnungszeitraumes 183,33 €
x Anpassungsfaktor 1,2
x 1,2
Soforthilfe Dezember 2022
220,00€

Für Kunden mit monatlicher Abrechnung gilt:

  • Summe der Abschlagszahlungen für den Zeitraum, der den Monat September 2022 beinhaltet dividiert durch die Monate des Abrechnungszeitraumes. Sollte kein Abschlagsplan im September
    vorgelegen haben, bildet der Abschlagsplan des zuletzt abgeschlossenen Abrechnungszeitraumes die Grundlage für die Ermittlung den Basisbetrages.
  • multipliziert mit einem pauschalen, durchschnittlichen Anpassungsfaktor von 1,2. Dieser Faktor soll die Preissteigerung zwischen September und Dezember widerspiegeln.

Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

Berechnungsbeispiel
12 Abschlagszahlung á 2.400,00 € (brutto) 28.800,00 €
Geteilt durch 12 Monate des Abrechnungszeitraumes 2.400,00 €
x Anpassungsfaktor 1,2
x 1,2
Soforthilfe Dezember 2022
2.880,00€

Für Neukunden (Kunden, die noch kein Jahr Kunde bei swb sind):

  • Bei (Neu-)Kunden ohne vorherige Abrechnung werden die Abschlagsforderungen des aktuellen Abrechnungszeitraums zur Ermittlung des Basisbetrages herangezogen.
  • multipliziert mit einem pauschalen, durchschnittlichen Anpassungsfaktor von 1,2. Dieser Faktor soll die Preissteigerung zwischen September und Dezember widerspiegeln.

Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:

Berechnungsbeispiel
5 Abschlagszahlung á 200,00 € (brutto) 1.000,00 €
Geteilt durch 5 Monate
200,00 €
x Anpassungsfaktor 1,2
x 1,2
Soforthilfe Dezember 2022
240,00€

 

 

Datenschutzinformation zur Soforthilfe Wärme

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind

swb Vertrieb Bremen GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, Telefon: 0421 359–3590, Fax: 0421 359–2233, www.swb.de/kontakt,

und

swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, Schifferstraße 36-40, 27568 Bremerhaven, Telefon: 0471 477–1111, Fax: 0471 477–2321, www.swb.de/kontakt,

sowie

swb Services AG & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, Telefon: 0421 359–0, info@swb-services.de. Nachfolgend werden die Gesellschaften kurz einzeln „swb“ genannt.


Für die Abwicklung Ihrer Ansprüche aus der Wärmepreisbremse gemäß des „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) sind wir nach § 9 Abs. 5 verpflichtet, Wärmekundendaten zwecks Prüfung über die pwc PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, als Beauftragter des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Norddeutsche Landesbank, Friedrichswall 10, 30159 Hannover an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 660325 Frankfurt zur Verfügung zu stellen. Dabei werden für die Erstattungsansprüche Wärme folgende Daten nach § 9 Abs. 5 EWSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO übermittelt:

- Angaben der Erstattung zu Grunde liegenden Kundenbeziehung wie z.B. Name, Postanschrift, Verbrauchsstelle, sowie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer,
- die Abschlagszahlung für September 2022,
- die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums.

Die Bereitstellung der vorgenannten Daten ist für die Abwicklung der Ansprüche aus § 9 Abs.5 Nr. 3 ESWG erforderlich

Die swb verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Zweckerfüllung sowie ggf. weitergehend auf Grundlage gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung beziehungsweise Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.swb.de/datenschutz. Unsere Absprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten swb AG, Konzerndatenschutz, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, E-Mail: datenschutz@swb-gruppe.de

Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind und an wen wir diese ggf. weitergegeben haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie folgende weitere Rechte geltend machen:
- Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke) sowie Datenübertragung in einem maschinenlesbaren Format.
- Sofern wir eine Verarbeitung von Daten auf Grundlage sog. Interessenabwägung vornehmen haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Insbesondere haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Werbezwecken einzulegen.
- Sofern Sie uns eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt.
- Sie haben das Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.


 

Datenschutzinformation zur Soforthilfe Erdgas für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind

swb Vertrieb Bremen GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, Telefon: 0421 359–3590, Fax: 0421 359–2233, www.swb.de/kontakt,

und

swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, Schifferstraße 36-40, 27568 Bremerhaven, Telefon: 0471 477–1111, Fax: 0471 477–2321, www.swb.de/kontakt,


Für die Antragsstellung aus dem „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) sind Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung nach § 2 Abs. 1 Satz 5 EWSG verpflichtet bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag auf Erstattung beim Erdgaslieferanten zu stellen, soweit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 EWSG die Voraussetzungen für die Soforthilfe bei den Letztverbrauchern nach § 2 Abs. 1. Satz 4 EWSG vorliegen. Die Erhebung dieser Daten erfolgt durch swb auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Satz 5 EWSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Es werden dafür neben unternehmensbezogenen Angaben die folgenden personenbezogenen Daten erhoben:

• Nachname,
• Vorname,
• Firma und
• Emailadresse des vertretungsberechtigten Antragsstellers.

Die Erhebung der vorgenannten Daten ist für den Antrag nach § 2 Abs. 1 Satz 5 EWSG erforderlich

Die swb verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Zweckerfüllung sowie ggf. weitergehend auf Grundlage gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung beziehungsweise Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.swb.de/datenschutz. Unsere Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten swb AG, Konzerndatenschutz, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, E-Mail: datenschutz@swb-gruppe.de


Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind und an wen wir diese ggf. weitergegeben haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie folgende weitere Rechte geltend machen:
• Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke) sowie Datenübertragung in einem maschinenlesbaren Format.
• Sofern wir eine Verarbeitung von Daten auf Grundlage sog. Interessenabwägung vornehmen haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Insbesondere haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Werbezwecken einzulegen.
• Sofern Sie uns eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt.
• Sie haben das Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.