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Energiepreisebremse
Energiepreisbremse
Informationen und FAQ

Die Energiepreisbremsen für Erdgas-, Wärme- und Stromverträge bei swb


FAQ zu den Energiepreisbremsen

Ab wann und wie lange gelten die Energiepreisbremsen?

Die Energiepreisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen startete im März 2023, galt zudem rückwirkend ab Januar 2023. Die Dauer der Energiepreisbremsen ist auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Die Bundesregierung hat die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 beendet.

Wie wird mein jährlicher Energieverbrauch prognostiziert, wenn ich letztes Jahr umgezogen bin?

Wenn keine Verbrauchsdaten aus dem Vorjahr vorliegen, wird die Prognose auf der Schätzung des Netzbetreibers basieren. Hierdurch wird auch der Entlastungsbetrag berechnet.

Wie wird mein jährlicher Energieverbrauch prognostiziert, wenn ich 2022 meinen Energieanbieter gewechselt habe?

Bei Wechsel des Energieversorgers wurde bei Abschluss des Vertrags in der Regel eine Prognose Ihres Verbrauches auf Basis des Vorjahres erstellt, um die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen zu ermitteln. Falls keine Daten vorliegen, wird die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers herangezogen.

swb hat die Preise für Gas/Strom/Wärme zum Jahreswechsel erhöht. Jetzt sinken die Börsenpreise deutlich. Warum senkt swb nicht?

Vor allem die Preisanstiege, die wir im Energiegroßhandel in den vergangenen Monaten gesehen haben, waren teilweise mehr als zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021. Das wirkt sich auf die Kalkulation der Endkundenpreise aus.

Um das Risiko stark schwankender Börsenstrompreise zu minimieren, beschaffen wir Energie in Teilmengen langfristig im Voraus und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten und Preisen. Vorteil: Die günstigen Mengen können die teuren Mengen ausgleichen. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1, sondern zeitlich versetzt auf den Preis für die Endkunden aus.

Aktuell sind die Preise im Gasgroßhandel zwar erfreulicherweise gefallen. Die langfristige Beschaffung bedeutet in diesem Fall allerdings auch: So wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Obwohl die Großhandelspreise im vergangenen Jahr zeitweise mehr als zehnmal so hoch lagen wie noch Anfang 2021, sind die Endkundenpreise nicht auch um das Zehnfache gestiegen.

Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von dieser langfristigen Beschaffungsweise.

Zudem muss man beachten: Bereits vor dem Ukraine-Krieg waren die Beschaffungspreise aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie sehr hoch. Obwohl sie nun im Vergleich zu den vergangenen Monaten gesunken sind, liegen die Preise im Großhandel immer noch um ein Vielfaches höher als im langjährigen Mittel.

Werde ich durch den geringen Energieverbrauch im letzten Jahr, beispielsweise aufgrund von Leerstand oder geschlossenem Geschäft im Lockdown, benachteiligt?

In der Regel basiert die Prognose des jährlichen Energieverbrauchs auf den Daten des Vorjahres. Wenn es jedoch besondere Umstände gab, die den Energieverbrauch nachweislich einmalig beeinflusst haben, kann die Prognose geringer ausfallen. Energieanbieter korrigieren jedoch in der Regel solche Sondereffekte – zumindest teilweise – , um sicherzustellen, dass die Abschlagszahlungen angemessen sind und ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage auch zukünftig deckt.

Lohnt es sich auch in Zukunft, Energie einzusparen?

Ja, es lohnt sich auch weiterhin Energie zu sparen, trotz der Energiepreisbremsen. Denn für jede verbrauchte Kilowattstunde Energie, die über dem beschränkten Kontingent von 80 % des Vorjahresverbrauchs liegt, fällt der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde wird sich also positiv auf Ihre Finanzen auswirken. Sie finden Tipps zum Energiesparen auf sparenwasgeht.de. Ganz unabhängig von der Preisbremse beraten wir Sie auch gerne dazu, ob sich ein Preisvergleich für Sie lohnt.

FAQ zur Strompreisbremse


Für wen gilt die Strompreisbremse?

Die ab 1. Januar 2023 gültigen swb-Strompreise für Haushalte und Kleingewerbe waren so günstig, dass sie vom 40-Cent-Strompreisdeckel des Bundes nicht betroffen waren. Die Verbrauchspreise, also der Preis pro Kilowattstunde, unserer Stromtarife und -produkte lagen allesamt unter 40 Cent. Alle Kundinnen und Kunden haben im November 2022 eine schriftliche Information zu ihrem neuen Strompreis erhalten.

Zu den Preisen für Bremen und Bremerhaven gelangen Sie hier.

FAQ zur Erdgaspreisbremse

Für wen gilt die Gaspreisbremse?

Die ab 1. Januar 2023 gültigen swb-Erdgaspreise für Haushalte und Kleingewerbe waren so günstig, dass von dem 12-Cent-Gaspreisdeckel des Bundes nur etwa die Hälfte der Verträge unserer Kundinnen und Kunden betroffen waren. Die Verbrauchspreise lagen nur ganz knapp darüber: 12,55 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in Bremen und 12,56 Cent/kWh in Bremerhaven für die Grundversorgung mit swb Erdgas basis. Alle swb-Kundinnen und Kunden haben im November 2022 eine schriftliche Information zu ihrem neuen Erdgaspreis erhalten.

Zu den Preisen für Bremen und Bremerhaven gelangen Sie hier.

Wie wirkt die Preisbremse beim Erdgas?

Die Bundesregierung hatte angeordnet, dass 2023 der Preis pro Kilowattstunde (kWh) Erdgas für 80 Prozent der Jahresverbrauchsmenge (Berechnungsbasis ist der Vorjahresverbrauch) maximal 12 Cent/kWh betragen darf.

Das galt für Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe (alle mit einem Verbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr), sowie für Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Die Maßnahme zur Entlastung der Haushalte und Betriebe wurde zum 1. März eingeführt und galt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.

Der aktuelle Preis für swb Erdgas basis (Grundversorgung) lag mit 12,55 Cent/kWh in Bremen und 12,56 Cent/kWh in Bremerhaven nur ganz leicht darüber.

Beispielrechnung für swb Erdgas basis
Für einen Haushalt mit einer durchschnittlichen Vorjahresverbrauchsmenge von 18.000 kWh ergab sich ein subventioniertes Kontingent von 14.400 kWh zu 12 Cent/kWh.

Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (12 Cent) und dem swb-Preis 12,55 Cent/kWh in Bremen betrug 0,55 Cent/kWh.
Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (12 Cent) und dem swb-Preis 12,56 Cent/kWh in Bremerhaven betrug 0,56 Cent/kWh.

Ersparnis in Bremen Dank Preisdeckel: 14.400 x 0,55 Cent = 79,20 Euro
Ersparnis in Bremerhaven Dank Preisdeckel: 14.400 x 0,56 Cent = 80,64 Euro

Wie erhalte ich die Entlastung? Was muss ich jetzt tun?

Kundinnen und Kunden müssen nichts tun. Die Entlastung erfolgt im Auftrag des Staates über die Energieversorgungsunternehmen und die monatlich zu zahlenden Abschlagsbeträge.

Was gilt für Mieterinnen und Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften?

Weil Mieterinnen und Mieter oft nicht direkt selbst Kunden beim Erdgas- oder Wärmeversorgern sind, erhalten sie die Entlastung über die Vermieterinnen und Vermieter bzw. die Hausverwaltungen mit der Neben- oder Betriebskostenabrechnung.

Gilt der Aufruf zum Erdgassparen auch weiterhin?

Ja, der Aufruf, wo immer es geht Strom, Erdgas und Wärme einzusparen, gilt weiterhin und unabhängig von Preisänderungen, den vom Bund getragenen Maßnahmen und Sonderzahlungen aus dem Soforthilfegesetz oder den aktuellen Meldungen (6. Januar 2023) der Bundesnetzagentur über eine sich entspannende Versorgungslage.

Es bleibt dabei: Je weniger Energie wir alle verbrauchen, desto weniger Öl, Erdgas und Kohle kommen zum Einsatz. Das macht Deutschland unabhängiger von Importen und schützt Ressourcen, das Klima und den Geldbeutel. Und weil der Winter noch nicht vorbei ist und die Preise weiterhin hoch sind, halten wir Energiesparen in Industrie, Gewerbe und Privathaushalten auch weiterhin für absolut wichtig und richtig!

Mit der Kampagne #machtwasaus motiviert swb mit Tipps zum Einsparen von Erdgas und Strom, weitere Informationen zur Versorgung mit Erdgas gibt es unter swb.de/gasversorgung-aktuell, diese Website wird regelmäßig aktualisiert.

FAQ zur Wärmepreisbremse

Für wen gilt die Wärmepreisbremse?

Die Wärmepreisbremse gilt für Kundinnen und Kunden in Bremen und Bremerhaven mit einem eigenen Wärmevertrag.

Hier geht es zu den Preisen:
swb Wärme basis
swb WärmeService

Wie wirkt die Preisbremse bei Wärme?

Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe (alle mit einem Verbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr), sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sollen ab 1. März 2023, und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023, maximal 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für 80 Prozent ihrer Vorjahresverbrauchsmenge Wärme bezahlen. So will es der Bund. swb berechnet folglich nur den Wärmepreisdeckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde ab 1. März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.

Beispielrechnung für swb Wärme basis
Für einen Haushalt mit einer durchschnittlichen Vorjahresverbrauchsmenge von 18.000 kWh ergäbe sich ein subventioniertes Kontingent von 14.400 kWh zu 9,5 Cent/kWh.

Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (9,5 Cent) und dem swb-Preis 11,52 Cent/kWh in Bremen beträgt 2,02 Cent/kWh.
Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (9,5 Cent) und dem swb-Preis 12,13 Cent/kWh in Bremerhaven beträgt 2,63 Cent/kWh.

Ersparnis Dank Preisdeckel swb Wärme basis in Bremen: 14.400 x 2,02 Cent = 290,88 Euro
Ersparnis Dank Preisdeckel swb Wärme basis in Bremerhaven: 14.400 x 2,63 Cent = 378,72 Euro

Das bedeutet:
Dank der Preisbremse bekäme der Beispielhaushalt die Menge von 14.400 kWh in Bremen 290,88 Euro günstiger als ohne, in Bremerhaven wären es 378,72 Euro.

Wie erhalte ich die Entlastung? Was muss ich jetzt tun?

Kundinnen und Kunden müssen nichts tun. Die Entlastung erfolgt im Auftrag des Staates über die Energieversorgungsunternehmen und die monatlich zu zahlenden Abschlagsbeträge.

Was gilt für Mieterinnen und Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften?

Weil Mieterinnen und Mieter oft nicht direkt selbst Kunden beim Erdgas- oder Wärmeversorger sind, erhalten sie die Entlastung über die Vermieterinnen und Vermieter bzw. die Hausverwaltungen mit der Neben- oder Betriebskostenabrechnung.

Gilt der Aufruf zum Energiesparen auch weiterhin?

Ja, der Aufruf, wo immer es geht Strom, Erdgas und Wärme einzusparen, gilt weiterhin und unabhängig von Preisänderungen, den vom Bund getragenen Maßnahmen und Sonderzahlungen aus dem Soforthilfegesetz oder den aktuellen Meldungen (6. Januar 2023) der Bundesnetzagentur über eine sich entspannende Versorgungslage.

Es bleibt dabei: Je weniger Energie wir alle verbrauchen, desto weniger Öl, Erdgas und Kohle kommen zum Einsatz. Das macht Deutschland unabhängiger von Importen und schützt Ressourcen, das Klima und den Geldbeutel. Und weil der Winter noch nicht vorbei ist und die Preise weiterhin hoch sind, halten wir Energiesparen in Industrie, Gewerbe und Privathaushalten auch weiterhin für absolut wichtig und richtig!

Mit der Kampagne #machtwasaus motiviert swb mit Tipps zum Einsparen von Erdgas und Strom, weitere Informationen zur Versorgung mit Erdgas gibt es unter swb.de/gasversorgung-aktuell, diese Website wird regelmäßig aktualisiert.

 

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