Förderer: Freie Hansestadt Bremen
Was wird gefördert?
Das Land Bremen fördert in bestehenden Wohngebäuden den Ersatz von elektrischen Raumheizungen, wenn gleichzeitig die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt wird. Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von nicht erneuerbarer Primärenergie möglichst gering zu halten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer, die sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben. Für Spezifizierungen siehe Antrag.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Es gelten folgende Förderhöchstbeträge:
Weitere Zuschüsse finden Sie in der Förderrichtlinie.
Wer ist mein Ansprechpartner?Verfügbarkeit: Bundesland Bremen