1. Förderzweck
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieanwendung schnelles und wirksames Handeln. Die swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (nachfolgend swb) möchte daher die Modernisierung von bestehenden Heizungsanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen finanziell fördern. Zentrale Ziele des Förderprogramms sind die Reduzierung von Energie und Kosten und somit auch klimaschädliche Emissionen im Bereich privater Haushalte und Kleingewerbebetriebe.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung von bestehenden Heizungsanlagen innerhalb der swb-Versorgungsgebiete Bremen, Bremerhaven, Stuhr, Weyhe und Samtgemeinde Thedinghausen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
> hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inkl. Einbau voreinstellbarer Thermostatventilunterteile.
> Einbau einer elektronisch geregelten Heizungspumpe der Energieeffizienzklasse A.
> Einbau von elektronischen Heizkörperthermostaten.
3. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatkunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieversorgungsvertrag Erdgas oder Wärme, bezogen auf Ihren Privathaushalt, mit swb abgeschlossen haben. Das betroffene Gebäude, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, muss von swb im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen mit Erdgas oder Wärme versorgt werden. Es kann nur eine Förderung je Kunde beantragt werden. Eine Antragsberechtigung ist nicht gegeben, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit swb zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.
4. Voraussetzungen für die Förderung
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Über die Anträge entscheidet swb auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allgemeine Voraussetzungen
swb ist die Rechnungskopie, bezogen auf die Durchführung der Maßnahmen, vorzulegen; der Rechnungskopie muss zu entnehmen sein, dass es sich um förderfähige Maßnahmen handelt. Die vorgelegte Rechnungskopie muss zeitlich nach dem 1.7.2022 datiert sein. swb ist berechtigt, die Originalrechnung bei Bedarf anzufordern. swb ist berechtigt, durch eine Ortsbesichtigung die ordnungsgemäße Durchführung der im Förderantrag genannten Maßnahmen zu prüfen.
Technische Voraussetzungen
Die Lieferung, Installation sowie der Anschluss der elektronisch geregelten Heizungspumpe und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs müssen durch einen für die Arbeiten qualifizierten Fachhandwerksbetrieb, der in der Handwerksrolle eingetragen ist, vorgenommen werden. Die Montage der elektronischen Heizkörperthermostaten kann durch den Kunden selbst erfolgen, er bestätigt die ordnungsgemäße Installation. Sämtliche Maßnahmen/Installationen müssen mit den allgemeinen Regeln der Technik sowie den gültigen Anschlussbedingungen, Richtlinien und Normen übereinstimmen.