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Förderer: Freie Hansestadt Bremen
Was wird gefördert?
Das Land Bremen fördert den Ersatz von Ölheizkesseln in Wohngebäuden. Ziel der Förderung ist es, die benötigte Nutzenergie mit einem möglichst geringen Einsatz an nicht erneuerbarer Primärenergie zu erbringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben. Für Spezifizierungen siehe Antrag.
Wie wird gefördert?
Die Fördersumme richtet sich nach Art der Wärmeerzeugung.
Verfügbarkeit: Bundesland Bremen