1. Förderzweck
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieanwendung schnelles und wirksames Handeln. Die swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (nachfolgend swb) möchten daher die Reduzierung lokaler Emissionen durch Nutzung von E-Mobilität und damit Ihre persönliche Lademöglichkeit bei sich zu Hause fördern. Zentrale Ziele des Förderprogramms sind die Einsparung von Primärenergie und die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen im Bereich privater Haushalte.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Beschaffung oder Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden. Die Ladestation muss innerhalb des swb-Versorgungsgebiets
errichtet werden.
3. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatkunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieversorgungsvertrag Strom oder Erdgas, bezogen auf ihren Privathaushalt, mit swb abgeschlossen haben.
Eine Antragsberechtigung ist nicht gegeben, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit swb zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.
4. Voraussetzungen für die Förderung
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Über die Anträge entscheidet swb auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allgemeine Voraussetzungen
Es muss der Abschluss des Produktes swb Wallbox komfort erfolgen: Der Auftrag muss entweder über den folgenden Link
swb.de/e-mobilitaet/wallbox-komfort oder über einen Auftrag in einem unserer Kundencenter eingehen. swb ist berechtigt, durch eine Ortsbesichtigung die ordnungsgemäße Durchführung der im Förderantrag genannten Maßnahmen zu prüfen.
Technische Voraussetzungen
Im Falle einer reinen Hardwarebeschaffung muss der Kunde für die Installation, den Anschluss und die Durchführung sonstiger Maßnahmen einen für die Arbeiten qualifizierten Fachhandwerksbetrieb beauftragen.
Sämtliche Maßnahmen/Installationen müssen mit den allgemeinen Regeln der Technik sowie den gültigen Anschlussbedingungen, Richtlinien und Normen übereinstimmen.