Ihre Vorteile mit swb Wärmestation komfort
Kompakte Bauweise und Platzgewinn durch Montage an der Wand
Hohe Betriebssicherheit: keine Verbrennung im Gebäude, kein Gasanschluss, keine Brennstofflagerung und keine Abgase
Effiziente Wärmeübertragung: bedarfsgerechte Wärmeübertragung für Heizungs- und Trinkwassersystem
Geringer Wartungsaufwand: weniger bewegliche Teile als bei herkömmlichen Heizkesseln mit niedrigerem Wartungs- und Reparaturaufwand
Die „Rundum-sorglos“-Heizlösung mit Fernwärme
Die 4 Schritte zu Ihrer neuen Heizlösung
Häufige Fragen und Antworten
Wer kann das Produkt swb Wärmestation komfort erwerben?
swb Wärmestation komfort richtet sich ausschließlich an unsere Kundinnen und Kunden, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden mit überwiegend einer Nutzungseinheit im Land Bremen sind und sich in einem Ausbau-Erweiterungsgebiet der Wärmenetze von wesernetz befinden.
Prüfen Sie im Vorfeld, ob bei Ihnen ein Wärmeanschluss möglich ist. Nutzen Sie dafür unseren Fernwärmeverfügbarkeitscheck für Bremen und Bremerhaven.
Was ist eine Fernwärme-Übergabestation?
Eine Übergabestation ist das Herzstück Ihrer Fernwärmeversorgung. Sie überträgt die Wärme aus dem öffentlichen Fernwärmenetz in Ihr Haus und versorgt Ihre Heizung sowie Ihr Warmwasser – ganz ohne eigenen Heizkessel.
Welche Leistungen sind beim Kauf der Anlage enthalten?
Beim Kauf unserer Fernwärmestation erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket:
- Individuelle Detailplanung direkt bei Ihnen vor Ort
- Unterstützung bei Fördermitteln inkl. Erstellung der erforderlichen Förder-ID (KfW 458)
- Beantragung Ihres Fernwärmeanschlusses
- Optional: passende Service- und Wartungspakete
Welche Vorteile bietet Fernwärme für mein Einfamilienhaus?
Fernwärme ist komfortabel, platzsparend und zuverlässig:
- Einfache Integration in bestehende Heizsysteme möglich (je nach Gebäude)
- Zukunftssichere Wärmeversorgung durch zentrale Weiterentwicklung der Netze
- Hohe Versorgungssicherheit
- Weniger Wartungsaufwand
Kann man staatliche Zuschüsse erhalten?
Für Teile des Netzanschlusses sowie für den Einbau einer Wärmestation können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und den aktuellen Förderbedingungen – staatliche Zuschüsse möglich sein. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Projekt. Weitere Informationen finden Sie hier: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)
Bekomme ich Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung?
Ja. Wir übernehmen für Sie die Erstellung der notwendigen Fördermittel-ID (BzA-ID) für das KfW-Programm 458 – so stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt durch Sie direkt beim jeweiligen Fördermittelgeber. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne und stellen Ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Muss ich mich selbst um Anschluss und Installation kümmern?
Nein. Wir kümmern uns um alle wichtigen Schritte für Sie:
- Planung und Auslegung der Anlage
- Abstimmung und Beantragung des Fernwärmeanschlusses
- Sie erhalten alles aus einer Hand – einfach und unkompliziert
Kann die neue Wärmestation auch mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden?
Ja, die Wärmestation kann mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden. Dies kann – abhängig von Nutzung und Auslegung – dazu beitragen, den externen Energiebezug zu reduzieren. Weitere Informationen zu swb Solar komfort finden Sie hier.
Wie kann man swb erreichen?
Fragen zur Wärmestation:
Telefon: 0421 359-3838
E-Mail: waerme@swb-gruppe.de
Vor Ort in allen swb Kundencentern
Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr
Bremen 0421 359-3590
Bremerhaven 0471 477-1111
Möchten Sie sich Online beraten lassen und mit jemandem aus unserem swb-Expertenteam sprechen?
Fußnoten
Die tatsächliche Höhe der Förderung hängt von vorgegebenen Kriterien ab, welche vorhabenbezogen geprüft werden. Die maximale Förderquote von bis zu 80 % wird nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen erreicht. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Gegebenheiten des Vorhabens und den jeweils geltenden Förderbedingungen ab. Weitere Informationen finden Sie hier: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)