Deine Vorteile mit swb Strom proKlima
PREISGARANTIE BIS ZUM 31.12.2027
Preissenkungen werden jedoch in jedem Fall weitergegeben.
100 % ÖKOSTROM AUS DEUTSCHEN WIND- UND WASSERKRAFTANLAGEN
Ökotarif mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien. Der Strom wird über das allgemeine Stromnetz geliefert. Die Zuordnung zu erneuerbaren Energien erfolgt bilanziell über die Entwertung von Herkunftsnachweisen aus deutschen Wind- und Wasserkraftanlagen beim Umweltbundesamt. Informationen zur Stromkennzeichnung und Herkunft finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.
Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2027. Wird er nicht einen Monat vor seinem Ablauf gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
So verbinden Sie Preisstabilität mit einem Tarif auf Basis erneuerbarer Energien
100 % erneuerbare Energien aus deutschen Wind- und Wasserkraftanlagen
Mit swb Strom proKlima entscheiden Sie sich für einen Stromtarif mit erneuerbaren Energien aus Deutschland. Die Herkunft wird durch Herkunftsnachweise aus deutschen Wind- und Wasserkraftanlagen nachgewiesen, die beim Umweltbundesamt entwertet werden.
Strom aus Deutschland mit Preissicherheit
Die bis zum 31.12.2027 befristete Preisgarantie sorgt für zusätzliche Planungssicherheit. Mit swb Strom proKlima profitieren Sie von fairen Konditionen und behalten Ihre Energiekosten besser im Blick.
Gleichzeitig wählen Sie einen Tarif mit erneuerbaren Energien aus Deutschland.
Gut zu wissen: Strom wird über das allgemeine Stromnetz geliefert. Die Zuordnung zu erneuerbaren Energien erfolgt bilanziell über Herkunftsnachweise aus deutschen Wind- und Wasserkraftanlagen.
AGB & Informationen zum Download
Fußnoten
** Erklärungen zu den Strompreisbestandteilen:
Die Grafiken zeigen die Bestandteile, die den Strompreis ausmachen. Zu sehen ist die Preiszusammensetzung von swb Strom basis. Alle Werte (in Cent und Euro) verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Belieferung mit einem Sondervertragsprodukt können einzelne Beträge von den Werten des Grundversorgungstarifs geringfügig abweichen.
Steuern, Abgaben und Umlagen
- Stromsteuer: eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
- EEG-Umlage: fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- KWK-Umlage: fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.
- Offshore-Haftungsumlage: sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
- § 19 StromNEV-Umlage: finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.
- Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Mehr Informationen auf: www.netztransparenz.de