AGB & Informationen zum Download
17,60 % Steuern und Abgaben
28,74 % Netznutzung und Messung
53,66 % Bezug und Vertrieb
Stromsteuer
nach § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) 2,05 Ct./kWh
Konzessionsabgabe
nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenordnung (KAV) 2,39 Ct./kWh
Umlagen und Aufschläge nach
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz KWK-Finanzierungsbedarf 0,275 Ct./kWh
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz Offshore-Anbindungskosten 0,656 Ct./kWh
- § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 0,643 Ct./kWh
Netzentgelte
- Verbrauchsunabhängiger Grundpreis 67,00 EUR/Jahr
- Arbeitspreis je verbrauchte Kilowattstunde 6,27 Ct./kWh
Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
- Kosten für den Betrieb der Messeinrichtungen 11,20 EUR/Jahr
Kostenbestandteil Beschaffung und Vertrieb
gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 StromGVV
- Kostenbestandteil am Grundpreis 22,84 EUR/Jahr
- Kostenbestandteil am Verbrauchspreis 17,31 Ct./kWh
30,80 % Netznutzung und Messung
46,50 % Bezug und Vertrieb
Stromsteuer
nach § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) 2,05 Ct./kWh
Konzessionsabgabe
nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenordnung (KAV) 2,39 Ct./kWh
Umlagen und Aufschläge nach
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz KWK-Finanzierungsbedarf 0,277 Ct./kWh
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz Offshore-Anbindungskosten 0,816 Ct./kWh
- § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 1,558 Ct./kWh
Netzentgelte
- Verbrauchsunabhängiger Grundpreis 65,00 EUR/Jahr
- Arbeitspreis je verbrauchte Kilowattstunde 6,05 Ct./kWh
Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
- Kosten für den Betrieb der Messeinrichtungen 13,50 EUR/Jahr
Kostenbestandteil Beschaffung und Vertrieb
gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 StromGVV
- Kostenbestandteil am Grundpreis 29,98 EUR/Jahr
- Kostenbestandteil am Verbrauchspreis 13,159 Ct./kWh
Unsere Grundversorgung für Ihr Unternehmen!
Kein Unternehmen kann es sich erlauben, auf einmal ohne Strom dazustehen: Alles zappenduster, nichts läuft mehr, Stillstand. Eine echte Horrorvorstellung! Deshalb bieten wir mit swb Strom basis die Grund- und Ersatzversorgung für alle Fälle. Ganz egal, wie kurzfristig Sie Energie brauchen: Wir stellen Ihnen sofort Strom zur Verfügung. Zum Beispiel, wenn Sie den Anbieter wechseln, und zwischen der Kündigung und dem Start des neuen Vertrags ein paar Tage liegen, ein anderer Anbieter plötzlich keinen Strom mehr liefert oder Sie einfach noch nicht dazu gekommen sind, sich über alle Tarife zu informieren – und erst einmal einfach nur Strom haben wollen.
Zuverlässig für Ihren Geschäftsalltag
swb Strom basis ist Ihre zuverlässige Basis für den Geschäftsalltag und ideal für Unternehmen, in denen hauptsächlich am Tag gearbeitet wird. Also: Kümmern Sie sich erst einmal um alles, was Ihnen wichtig ist. Wir sorgen zumindest beim Thema Strom dafür, dass Ihnen der Kopf frei bleibt – und Sie sich auch nie Sorgen machen müssen, dass auf einmal alles zappenduster ist.

Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr
Bremen
T 0421 359-1234
swb Vertrieb Bremen GmbH
Postfach 10 78 03
28078 Bremen
Bremerhaven
T 0471 477-1234
swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG
Postfach 10 12 80
27512 Bremerhaven
Fußnoten
** Erklärungen zu den Strompreisbestandteilen: Die Grafiken zeigen die Bestandteile, die den Strompreis ausmachen. Zu sehen ist die Preiszusammensetzung von swb Strom basis. Alle Werte (in Cent und Euro) verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Belieferung mit einem Sondervertragsprodukt können einzelne Beträge von den Werten des Grundversorgungstarifs geringfügig abweichen.
Steuern, Abgaben und Umlagen
- Stromsteuer: eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
- EEG-Umlage: fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- KWK-Umlage: fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.
- Offshore-Haftungsumlage: sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
- § 19 StromNEV-Umlage: finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.
- Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Mehr Informationen auf: www.netztransparenz.de