Grundpreis | 300,00 EUR/Jahr |
Verbrauchspreis | 8,6876 Cent/kWh |
Grundpreis | 300,00 EUR/Jahr |
Verbrauchspreis | 8,7876 Cent/kWh |
Abrechnungsmonat | Verbrauchspreis |
Januar 2024 | 9,2385 Cent/kWh |
Februar 2024 | 8,8987 Cent/kWh |
März 2024 | 8,6876 Cent/kWh |
Abrechnungsmonat | Verbrauchspreis |
Januar 2024 | 9,3385 Cent/kWh |
Februar 2024 | 8,9987 Cent/kWh |
März 2024 | 8,7876 Cent/kWh |
Montag bis Donnerstag 9.00 – 17.00 Uhr Freitag 9.00 – 15.00 Uhr
swb Vertrieb Bremen GmbH
Postfach 10 78 03
28078 Bremen
swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG
Postfach 10 12 80
27512 Bremerhaven
Informationen zum Abrechnungsbrennwert
swb versorgt Ihre Verbrauchsstelle mit Erdgas der Gruppe L bzw. H (2. Gasfamilie) je nachdem in welchem Gebiet sich Ihre Verbrauchsstelle befindet. Die Erdgasbeschaffenheit entspricht der aktuellen Richtlinie der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) G 260.
Alle Erdgasversorgungsunternehmen sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, den Erdgasverbrauch in Kilowattstunden abzurechnen.
Faustregel: Etwas weniger als 10 Kilowattstunden (kWh) stecken in einem Kubikmeter Erdgas.
Der genaue Wert für die thermische Energie des gelieferten Erdgases in kWh ergibt sich durch Multiplikation des Messergebnisses – Ihres Gaszählers in Kubikmetern (m3) – mit der Gaszustandszahl und dem für die Abrechnungsperiode gültigen Abrechnungsbrennwert*. Die Gaszustandszahl liegt für die jeweilige Abnahmestelle grundsätzlich fest. Diese kann sich nur ändern, wenn technische Geräte vom Netzbetreiber ausgetauscht werden. Die Umrechnung wird in der DVGW-Richtlinie, Arbeitsblatt G 685 geregelt und gilt für alle deutschen Gasversorgungsunternehmen. Über die korrekte Anwendung der technischen Richtlinie wacht das Bremer Eichamt.
* Der Methangehalt und damit der Brennwert des Erdgases unterliegen natürlichen Schwankungen, weil Erdgas ein Naturprodukt ist. Der Brennwert wird monatlich vom Vorlieferanten an den Übergabestellen gemessen und swb mitgeteilt. swb ermittelt für jeden Monatswert den mengengewogenen Mittelwert, den sog. Abrechnungsbrennwert und übergibt diesen kontinuierlich an das Abrechnungssystem. Das System bildet zum Abrechnungszeitpunkt den Mittelwert aus den für die Abrechnungsperiode relevanten Monatswerten.