Unterweisung für Schaltberechtigte nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1
Termine
Basisseminare (zweitägig)
16. - 17. April 2026
10. – 11. September 2026
10. - 11. Dezember 2026
Wiederholungsseminare (eintägig)
23. April 2026
24. September 2026
Jeweils 8.00 – 15.30 Uhr im Denkwerk der wesernetz GmbH, Am Gaswerksgraben 2, 28197 Bremen-Woltmershausen.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Unternehmen, die als Schaltberechtigte in Mittelspannungsanlagen eingesetzt werden sollen oder bereits werden.
Inhalt
Das Seminar vermittelt die erforderlichen Rechtsgrundlagen:
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0105–100
- DIN VDE 1000-10
Technische Grundlagen von Mittelspannungsanlagen sowie die Theorie zur Durchführung von Schalthandlungen werden unterwiesen.
In der Praxis werden die Teilnehmer in eine Mittelspannungsschaltanlage eingewiesen. Auf die Wirkungsweise von Verriegelungen und Schaltfehlerschutz wird eingegangen. In einer spannungsführenden Übungstrafostation werden Schalthandlungen an einer 10 kV-Anlage von den Seminarteilnehmern durchgeführt. Hierbei wird den Seminarteilnehmern der sichere Umgang mit den fünf Sicherheitsregeln vermittelt.
Basisseminar (zweitägig)
Erster Tag:
- Rechtliche Grundlagen
- Anforderungsprofil für Schaltberechtigte
- Unternehmensverantwortung
- Delegation auf die Mitarbeiter
- Unfallverhütungsvorschriften
- Technische Grundlagen
- Aufbau und Betrieb von Mittelspannungsanlagen
Zweiter Tag:
- Anwendung der fünf Sicherheitsregeln
- Praktische Schalthandlungen in einer Mittelspannungsschaltanlage
- Abschlussprüfung
Wiederholungsseminar (eintägig)
- Rechtliche Grundlagen
- Anforderungsprofil für Schaltberechtigte
- Unternehmensverantwortung
- Technische Grundlagen
- Anwendung der fünf Sicherheitsregeln
- Praktische Schalthandlungen in einer Mittelspannungsschaltanlage
- Abschlussprüfung
Rechtliche Grundlagen
Nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1 ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung in angemessenen Zeitabständen – mindestens jedoch einmal jährlich – zu unterweisen.
Informationen zum Download