Heizperiode: Beginn, Ende & Pflichten
Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, kommt häufig die Frage auf: Ab wann muss eigentlich geheizt werden? Eine gute Orientierung bietet da die sogenannte Heizperiode. Erfahren Sie hier, wann die Heizperiode beginnt und endet, welche Regelungen gelten und was Mietende sowie Vermietende beachten sollten.
Lesezeit: 2-3 Minuten
Inhalt:
Das Wichtigste auf einen Blick
- Als übliche Heizperiode gilt in Deutschland der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April. Gesetzlich festgelegt ist dieser Zeitraum jedoch nicht.
- Vermietende müssen während der Heizperiode dafür sorgen, dass tagsüber in der Wohnung etwa 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden können. Nachts muss die Heizungsanlage eine Temperatur von etwa 18 Grad Celsius ermöglichen.
- Für Mietende gibt es keine allgemeine Heizpflicht. Die Wohnung darf jedoch nicht so stark auskühlen, dass Schäden wie Schimmel oder eingefrorene Leitungen entstehen.
Was ist die Heizperiode?
Die Heizperiode bezeichnet den Zeitraum, in dem die vermietende Partei dafür sorgen muss, dass eine Mietwohnung ausreichend beheizt werden kann. Mietende müssen besonders während dieses Zeitraums darauf achten, dass die Räume nicht zu sehr auskühlen. Sonst können in der Wohnung Schäden aufgrund von schlechtem Raumklima oder Schimmel entstehen.
Beginn & Ende der Heizperiode
Die Heizperiode in Deutschland erstreckt sich üblicherweise vom 1. Oktober bis zum 30. April.
Aber Achtung: Eine gesetzliche Heizperiode gibt es nicht. Sie kann beispielsweise auch von den vertraglichen Vereinbarungen abhängen. Der Beginn und das Ende der Heizperiode können unterschiedlich sein.
Fehlen allerdings genaue Festlegungen, wird meist die oben genannte Periode vom 1. Oktober bis 30. April als Orientierung genommen. Sie leitet sich unter anderem aus der Rechtsprechung der letzten Jahre ab. Weiterführende Informationen zu relevanten Urteilen finden Sie beispielsweise beim Berliner Mieterverein.
Mietrecht & Heizperiode: Von wann bis wann muss man heizen?
Pflichten für die vermietende Partei
1. Die Heizung muss intakt sein
Die vermietende Person muss gewährleisten, dass die Heizung funktionsfähig ist. Dafür kann es sinnvoll sein, vor Beginn der Heizperiode das Heizungssystem noch einmal warten zu lassen. Funktioniert die Heizung nicht, könnten Mietminderungen gefordert werden.
2. Die Heizung muss gewisse Mindesttemperaturen erreichen
Die Wohnung muss tagsüber (6 Uhr bis 24 Uhr) beim Heizen auf mindestens 20 Grad kommen – eher noch 21 bis 22 Grad. Für die Nacht muss das Heizungssystem eine Temperatur von mindestens 18 Grad erreichen.
3. Die Heizung muss auch außerhalb der Heizperiode funktionieren
Es muss – unabhängig von der Heizperiode – auch die Außentemperatur mitbeachtet werden. Bei entsprechend niedrigen Temperaturen müssen Vermietende auch außerhalb der üblichen Heizperiode eine ausreichende Beheizung ermöglichen.
Pflichten für die mietende Partei
Auch wenn es keine Heizpflicht für die Mietpartei gibt, sollte sie gewährleisteten, dass die Räume während der Heizperiode nicht zu stark auskühlen. Sie sollte so heizen, dass für die Wohneinheit keine Schäden durch Schimmelbefall oder eingefrorene Rohre entstehen.
Hinweis: Die geforderte Heizperiode für Mietwohnungen wird häufig von der vermietenden Partei im Mietvertrag festgeschrieben. Diese selbstfestgelegten Zeiträume sind aber nicht zwangsläufig rechtens. Aus diesem Grund und weil die gesetzliche Regelung bei der Heizperiode nicht immer eindeutig ist, sollten Sie im Ernstfall eine rechtliche Beratung in Betracht ziehen.
Heizung auf die Heizperiode vorbereiten
Bevor die Heizperiode beginnt, lohnt sich ein kurzer Check der Heizungsanlage. Heizkörper sollten frei zugänglich sein und nicht von Möbeln oder schweren Vorhängen verdeckt werden. Außerdem sollten Sie Heizkörper von Zeit zu Zeit entstauben, damit diese effizient heizen können.
Prüfen Sie auch, ob sich die Thermostate problemlos aufdrehen lassen. Sind gluckernde Geräusche zu hören, so liegt das meist an Luft im Heizkörper. In diesem Fall kann es helfen, den Heizkörper zu entlüften. Das Entlüften können Sie selbstständig vornehmen. Es hilft oftmals auch, wenn die Heizkörper nicht richtig warm werden.
Wenn die Heizkörper trotz Entlüften nicht richtig warm werden, sollten Sie den Wasserdruck prüfen. Alternativ kann ein hydraulischer Abgleich durch einen Fachbetrieb sinnvoll sein. Treten technische Probleme an der Anlage auf, sollte die Mietpartei dies direkt der vermietenden Partei bzw. der Hausverwaltung melden.
Tipp: Falls Sie nach einer regelmäßigen und fachgerechten Heizungswartung im Raum Bremen suchen, schauen Sie gerne auch bei unserem swb Heizungsservice vorbei!
Muss ich während der Heizperiode immer heizen?
Nein, eine offizielle Heizpflicht für Mietende gibt es nicht. Wer auch mit niedrigeren Raumtemperaturen zurechtkommt, muss die Wohnung nicht permanent aufheizen. Allerdings darf die Wohnung nicht so stark auskühlen, dass beispielsweise Frostschäden entstehen. Um Schimmel zu vermeiden, ist besonders zur kalten Jahreszeit das richtige Heizen sowie das richtige Lüften wichtig.
Muss ich während des Urlaubs die Heizung laufen lassen?
Während des Urlaubs muss grundsätzlich nicht geheizt werden. Trotzdem müssen Sie sicherstellen, dass die Räume während Ihrer Abwesenheit nicht zu stark auskühlen, damit – wie oben beschrieben – keine Schäden entstehen.
Darf die Heizung nachts heruntergeregelt werden?
Eine sogenannte Nachtabsenkung ist grundsätzlich möglich. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes sollten Wohnungen zwischen 6 und 24 Uhr auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius beheizbar sein. Nachts darf die erreichbare Temperatur auf ungefähr 18 Grad Celsius absinken.
Muss ich auch außerhalb der Heizperiode heizen?
Unter gewissen Umständen schon. Wird es beispielsweise bereits im September ungewöhnlich kalt oder bleiben die Temperaturen nach Ende der üblichen Heizperiode niedrig, muss die vermietende Partei dafür sorgen, dass angemessene Raumtemperaturen erreicht werden können und die mietende Partei muss heizen. Dafür muss die Heizung eventuell wieder aus dem Sommerbetrieb zurückgestellt werden.
Kann ich bei einer kaputten Heizung die Miete mindern?
Funktioniert die Heizung während der Heizperiode nicht oder werden angemessene Raumtemperaturen nicht erreicht, kann eine Mietminderung infrage kommen. Ob und in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf, hängt jedoch vom Einzelfall ab.