Dieser Vertrag gilt für einen Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh.
Die im anliegenden Informationsblatt enthaltenen Regelungen insbesondere der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) sind Bestandteil dieses Vertrags und finden somit auch für die vorliegende Lieferbeziehung (Normsonderkundenvertrag) Anwendung, soweit im Vertragstext nichts Abweichendes geregelt ist.
Voraussetzung für den Abschluss ist das Vorhandensein eines intelligenten Messsystems (§ 2 Nummer 7 Messstellenbetriebsgesetz – „MsbG“) innerhalb der Marktlokation. Dieses muss durch den zuständigen Messstellenbetreiber oder alternativ durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen sein. Sofern diese Voraussetzungen bei Vertragsschluss oder künftig nicht mehr eingehalten werden, steht swb ein Sonderkündigungsrecht zu.
Ermittlung des dynamischen Verbrauchspreises
Für den dynamischen Verbrauchspreis werden für die tatsächliche Liefermenge je Viertelstunde die viertelstündlichen Börsenpreise der geschlossenen Auktion (Market Clearing Price oder MCP) an der EPEX Spot SE (DE Phelix) eingesetzt.
Die viertelstündlichen Verbrauchspreise werden hierzu auf vier Nachkommastellen in Cent/kWh kaufmännisch auf- beziehungsweise abgerundet. Sollte die EPEX keinen MCP mehr ermitteln oder veröffentlichen, so treten an deren Stelle die diesen Preisen und Indizes hinsichtlich der Voraussetzungen weitestgehend entsprechenden veröffentlichten Preise und Indizes.
Das Gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr durch die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuständigen Stellen (derzeit EPEX Spot SE) erfolgen.
Der jeweils gültige dynamische Verbrauchspreis je Viertelstunde für den Folgetag kann spätestens um 18.00 Uhr im Kundenportal „mein swb“ eingesehen werden.
Neben dem dynamischen Verbrauchspreis enthält der Strompreis auch den pauschalen Verbrauchspreis sowie einen Grundpreis mit folgenden Kosten:
Vertriebskosten
Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste Belastungen (Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (KWK-Finanzierungsbedarf sowie Offshoreanbindungskosten), Aufschlag fur besondere Netznutzung, Abrechnung und Netzentgelte (soweit Sie die Netznutzung nicht gemaß § 41a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz selbst vereinbart haben). Die Kosten des iMSys werden separat mit dem Messstellenbetreiber abgerechnet..
Der Vertrag “swb Strom dynamisch” ist ein reines Onlineprodukt, d.h. die Bestellung kann ausschließlich online erfolgen und die gesamte Kundenkommunikation erfolgt ausschließlich online (per Mail oder über das Kundenportal “mein swb”).
Preisänderungen erfolgen für den Grundpreis und den pauschalen Verbrauchspreis durch swb im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch swb sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 5. maßgeblich sind. swb ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist swb verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
swb nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. swb hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf swb Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
Änderungen der Preise (Grundpreis und pauschaler Verbrauchspreis) werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. swb ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine Online-Information zur Verfügung zu stellen und die Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen; hierbei hat swb den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen einer Änderung anzugeben.
Ändert swb die Preise (mit Ausnahme des dynamischen Verbrauchspreises), so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird swb den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. swb hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Punkt 5 Ziffer 2. bleibt unberührt.
Abweichend von vorstehenden Ziffern 7. bis 10. werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
Ziffern 7. bis 10. gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung und Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
Der dynamische Verbrauchspreis unterliegt keinem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht von swb, da dieser durch externe Faktoren (viertelstündliche Börsenpreise gemäß Punkt 4 Ziffer 4.) bestimmt und von swb ohne Veränderung weitergegeben wird. Im Fall der börsenpreisbedingten Änderung des dynamischen Verbrauchspreises bedarf es daher keiner gesonderten Preisänderungsmitteilung. Entsprechend besteht hierfür auch kein Sonderkündigungsrecht.
Die Abrechnung erfolgt jeweils am Ende eines Kalendermonats und wird Ihnen spätestens 3 Wochen nach Ablauf des Vormonats über das Kundenportal „mein swb“ bereitgestellt. Zur Erstellung der Abrechnung und zur Visualisierung des Verbrauchsverhaltens, verarbeitet swb die Viertelstunden-, Tages- oder Monatswerte.
Der Stromlieferungsvertrag kommt durch die Annahme dieses Auftrags durch swb in Textform (z. B. Brief, E-Mail) zustande und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Belieferung durch swb nach Maßgabe dieses Vertrags beginnt erst nach wirksamer Beendigung Ihres bestehenden Liefervertrags.
Der Vertrag lauft zunachst bis zum auf den jeweiligen Vertragsabschluss folgenden 31. Dezember. Wird er nicht einen Monat vor seinem Ablauf gekundigt, verlangert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekundigt werden. Die Kundigung bedarf der Textform.
swb wird einen etwaigen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich abwickeln.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post oder E-Mail gerichtet werden.
Sie können sich auch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für Elektrizität und Erdgas wenden, um Informationen über Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Erdgas zu erhalten:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Erdgas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min):
Montag bis Freitag 09.00 – 15.00 Uhr
T 030 22480500 oder 0180 5101000
F 030 22480323
verbraucherservice-energie@bnetza.de
www.bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann auch ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden, bei dem swb zur Teilnahme verpflichtet ist. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich zunächst an unseren Kundenservice gewendet haben und keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
T 030 27572400
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Telekommunikationskunden können nach § 47a Telekommunikationsgesetz bei bestimmten Streitigkeiten mit ihrem Anbieter bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten. Weitere Informationen zu einem solchen Streitbeilegungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de. Die EWE TEL GmbH, Cloppenburger Str. 310, 26133 Oldenburg ist in aller Regel bereit, an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur teilzunehmen.
Darüber hinaus nehmen wir an keinem weiteren Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zur Verfügung. Auf diese Online-Plattform können Sie zugreifen über den Link ec.europa.eu/consumers/odr/.