Messstellenbetrieb: Häufige Fragen und Antworten
Die Informationen dienen der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten und richten sich an Kundinnen und Kunden von swb in den Bereichen Strom und Erdgas. Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Zähler, Messstellenbetrieb, Verbrauchsinformationen, Zutrittsrechte sowie die Zuständigkeiten des Messstellenbetreibers.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Wartung Ihrer Messeinrichtung (z. B. Strom- oder Gaszähler) verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem die sichere Datenerfassung sowie die Einhaltung aller mess- und eichrechtlichen Vorgaben.
Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) in meinem Netzgebiet?
| Netzgebiet | Strom (gMSB) | Erdgas (gMSB) |
|---|---|---|
| Bremen | wesernetz Bremen GmbH | wesernetz Bremen GmbH |
| Bremerhaven | wesernetz Bremerhaven GmbH | wesernetz Bremerhaven GmbH |
| Stuhr | Avacon Netz GmbH | wesernetz Bremen GmbH |
| Weyhe | Avacon Netz GmbH | wesernetz Bremen GmbH |
| Thedinghausen | Avacon Netz GmbH / EWE NETZ GmbH | wesernetz Bremen GmbH |
Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Messstellenbetrieb?
Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber. Dieser ist Ansprechpartner für Fragen rund um Ihre Messeinrichtung und den Messstellenbetrieb.
Welche Aufgaben übernimmt der Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber übernimmt insbesondere:
- Einbau und Ausbau von Messeinrichtungen und Messsystemen
- Betrieb und Wartung der Messstelle
- Sicherstellung einer korrekten und eichrechtskonformen Messung
- Ablesung von Zählerständen
- Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter)
Wer entscheidet über Art und Umfang der Messeinrichtung?
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt der Messstellenbetreiber fest:
- den Einbauort,
- die Art,
- die Anzahl und
- die Größe der Messeinrichtungen sowie bei Bedarf notwendige Steuerungseinrichtungen.
Darf der Messstellenbetreiber meine Räume betreten?
Der Messstellenbetreiber besitzt gemäß § 38 MsbG ein gesetzliches Zutrittsrecht.
Nach vorheriger schriftlicher Ankündigung müssen Sie dem Messstellenbetreiber oder dessen legitimierten Beauftragten Zugang zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumen gewähren, sofern dies erforderlich ist für:
- die Ablesung von Messeinrichtungen,
- Wartungsarbeiten,
- den Betrieb intelligenter Messsysteme oder
- die Ermittlung von Abrechnungsgrundlagen.
Welche Informationen übermittelt swb an den Messstellenbetreiber?
Als Energieversorger leiten wir alle für die Belieferung und den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen unverzüglich an den zuständigen Messstellenbetreiber weiter. Dazu gehören insbesondere Daten, die für den Einbau, Ausbau oder den laufenden Betrieb Ihrer Messeinrichtung benötigt werden.
Kann ich meine Verbrauchsdaten einsehen?
Bei einem intelligenten Messsystem (Smart Meter)
Sie können beim Messstellenbetreiber die Einsicht in die gesetzlich vorgesehenen Verbrauchsinformationen gemäß § 61 MsbG verlangen.
Bei einer modernen Messeinrichtung
Sie können unter anderem folgende Verbrauchsdaten einsehen:
- aktuelle Verbrauchswerte
- Tageswerte
- Wochenwerte
- Monatswerte
- Jahreswerte
jeweils für die letzten 24 Monate.
Kann ich auf gespeicherte Messdaten zugreifen?
Ja. Auf Anfrage muss Ihnen der Messstellenbetreiber Einsicht in die gespeicherten und auslesbaren Daten gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind und keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen.
Wer kontaktiert mich bei Arbeiten am Zähler oder zur Terminvereinbarung?
Bei Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung, beispielsweise bei einem Zählerwechsel, einer Wartung oder zur Terminabstimmung, wird sich der zuständige Messstellenbetreiber direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.