1. Förderzweck
Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energien und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieanwendung schnelles und wirksames Handeln. Die swb Vertrieb Bremen GmbH und die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (nachfolgend swb) möchte daher die Modernisierung von bestehenden Heizungsanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen finanziell fördern. Zentrale Ziele des Förderprogramms sind die Reduzierung von Energie und Kosten und somit auch klimaschädliche Emissionen im Bereich privater Haushalte und Kleingewerbebetriebe.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung von bestehenden Heizungsanlagen innerhalb der swb-Versorgungsgebiete Bremen, Bremerhaven, Stuhr, Weyhe und Samtgemeinde Thedinghausen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
3. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatkunden von swb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Energieversorgungsvertrag Erdgas oder Wärme, bezogen auf Ihren Privathaushalt, mit swb abgeschlossen haben. Das betroffene Gebäude, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, muss von swb im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen mit Erdgas oder Wärme versorgt werden. Es kann nur eine Förderung je Kunde beantragt werden. Eine Antragsberechtigung ist nicht gegeben, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärme- oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit swb zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.
4. Voraussetzungen für die Förderung
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Über die Anträge entscheidet swb auf Grundlage dieser Bedingungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Allgemeine Voraussetzungen
swb ist die Rechnungskopie, bezogen auf die Durchführung der Maßnahmen, vorzulegen; der Rechnungskopie muss zu entnehmen sein, dass es sich um förderfähige Maßnahmen handelt. Die vorgelegte Rechnungskopie muss zeitlich nach dem 01.01.2023 datiert sein. swb ist berechtigt, die Originalrechnung bei Bedarf anzufordern. swb ist berechtigt, durch eine Ortsbesichtigung die ordnungsgemäße Durchführung der im Förderantrag genannten Maßnahmen zu prüfen.
Technische Voraussetzungen
Die Lieferung, Installation sowie der Anschluss der elektronisch geregelten Heizungspumpe und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs müssen durch einen für die Arbeiten qualifizierten Fachhandwerksbetrieb, der in der Handwerksrolle eingetragen ist, vorgenommen werden. Die Montage der elektronischen Heizkörperthermostaten kann durch den Kunden selbst erfolgen, er bestätigt die ordnungsgemäße Installation. Sämtliche Maßnahmen/Installationen müssen mit den allgemeinen Regeln der Technik sowie den gültigen Anschlussbedingungen, Richtlinien und Normen übereinstimmen.
5. Höhe des Förderbetrags
Die Höhe des Förderbetrags ist begrenzt auf den in der Rechnung ausgewiesenen Bruttobetrag. Die maximale Förderhöhe beträgt unabhängig von einem etwaig höheren Rechnungsbetrag:
6. Rückzahlungsverpflichtung
Der Förderbetrag ist vom Antragsteller unverzüglich zurückzuzahlen, wenn er durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. Wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung des Förderbetrags seinen Energielieferungsvertrag mit swb kündigt, um innerhalb des Versorgungsgebietes von swb zu einem anderen Energielieferanten zu wechseln, ist der Förderbetrag unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn die geförderten Geräte innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung an den Lieferanten zurückgegeben werden und der Kaufpreis erstattet wird.
7. Antragstellung
Die Förderung ist unter Verwendung des Förderantrags „Besser heizen mit swb“ bei swb zu beantragen. Ausschließlich vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Der Antragsteller hat die für die Antragsbearbeitung gemäß den Regeln dieser Bedingungen erforderlichen Nachweise unaufgefordert durch Vorlage von Rechnungskopien zu führen. Eingereichte Originale werden nicht zurück gesendet!
8. Verfahren
Die Anträge werden durch swb in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Prüfung der Erfüllung der Förderbedingungen auf die swb bekannte Bankverbindung. Sollte swb keine Bankverbindung vorliegen, wird der Förderbetrag mit der nächsten Jahresverbrauchsrechnung gutgeschrieben.
9. Sonstige Regelungen
Eine Haftung von swb im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. Das Förderprogramm tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Die Laufzeit des Förderprogramms endet bei Ausschöpfung der Fördermittel, spätestens am 31.12.2023.