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swb Erdgas spar zum kleinen Preis
swb Erdgas spar

Erdgas zum kleinen Preis

Verbrauch pro Jahr in kWh
Wohnfläche bis
50
100
150
200
Warmwasserbereitung
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Erdgas spar: keinen Cent verschenken


Erdgaspreisbestandteile Bremen ab Juli 2023**
Erdgaspreisbestandteile Bremen
Erdgaspreisbestandteile Bremerhaven ab Juli 2023**
Erdgaspreisbestandteile Stuhr, Weyhe, Thedinghausen
Erdgaspreisbestandteile Stuhr, Weyhe, Thedinghausen ab Juli 2023*
Erdgaspreisbestandteile Stuhr, Weyhe, Thedinghausen
Erdgaspreisbestandteile Bremen ab Januar 2024**
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Erdgaspreisbestandteile Stuhr, Weyhe, Thedinghausen ab Januar 2024**
Erdgaspreisbestandteile Stuhr, Weyhe, Thedinghausen

Hinweise zu Gaspreisbestandteilen und Abrechnungsbrennwert


** Die Grafik zeigt die Bestandteile, die den Erdgaspreis ausmachen. Zu sehen ist die Preiszusammensetzung von swb Erdgas basis bei einem Jahresverbrauch von 8.000 Kilowattstunden (kWh). Alle Werte (in Cent und Euro) verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. swb beliefert mit Stuhr, Weyhe und Thedinghausen mehrere Netz- und Konzessionsgebiete mit verschiedenen Vertragsprodukten. Insoweit können die Werte von den tatsächlichen Entgelten geringfügig abweichen.

Glossar Erdgaspreisbestandteile:

  • Netznutzung und Messung: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
  • Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
  • Energiesteuer: eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Erdgasverbrauch.
  • Bezug und Vertrieb: Nach Abzug der übrigen Preisbestandteile verbleibende Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb von Erdgas.
  • Entgelte für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem BEHG ("CO2-Preis"): Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zum Schutz des Klimas einheitlich festgelegte Kosten für den verpflichtenden Erwerb von Emissionszertifikaten durch u.a. die Gaslieferanten.

Informationen zum Abrechnungsbrennwert

swb versorgt Ihre Verbrauchsstelle mit Erdgas der Gruppe L bzw. H (2. Gasfamilie) je nachdem in welchem Gebiet sich Ihre Verbrauchsstelle befindet. Die Erdgasbeschaffenheit entspricht der aktuellen Richtlinie der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) G 260.

Alle Erdgasversorgungsunternehmen sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, den Erdgasverbrauch in Kilowattstunden abzurechnen.
Faustregel: Etwas weniger als 10 Kilowattstunden (kWh) stecken in einem Kubikmeter Erdgas.

Der genaue Wert für die thermische Energie des gelieferten Erdgases in kWh ergibt sich durch Multiplikation des Messergebnisses – Ihres Gaszählers in Kubikmetern (m3) – mit der Gaszustandszahl und dem für die Abrechnungsperiode gültigen Abrechnungsbrennwert*. Die Gaszustandszahl liegt für die jeweilige Abnahmestelle grundsätzlich fest. Diese kann sich nur ändern, wenn technische Geräte vom Netzbetreiber ausgetauscht werden. Die Umrechnung wird in der DVGW-Richtlinie, Arbeitsblatt G 685 geregelt und gilt für alle deutschen Gasversorgungsunternehmen. Über die korrekte Anwendung der technischen Richtlinie wacht das Bremer Eichamt.

* Der Methangehalt und damit der Brennwert des Erdgases unterliegen natürlichen Schwankungen, weil Erdgas ein Naturprodukt ist. Der Brennwert wird monatlich vom Vorlieferanten an den Übergabestellen gemessen und swb mitgeteilt. swb ermittelt für jeden Monatswert den mengengewogenen Mittelwert, den sog. Abrechnungsbrennwert und übergibt diesen kontinuierlich an das Abrechnungssystem. Das System bildet zum Abrechnungszeitpunkt den Mittelwert aus den für die Abrechnungsperiode relevanten Monatswerten.