Die swb AG führt Besichtigungen bei insbesondere ihren Tochtergesellschaften swb Erzeugung AG & Co. KG, swb Entsorgung GmbH & Co. KG, wesernetz Bremen und Bremerhaven GmbH und der Beteiligung Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG durch.
Für die Teilnahme an diesen Führungen gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen:
Anmeldung
Eine Anmeldung für eine Besichtigung kann nur unter Angabe des Namens einer Ansprechperson über die Homepage der swb-Gruppe erfolgen. Die Durchführung einer Besichtigung ist jedoch erst nach schriftlicher Bestätigung durch die swb AG verbindlich. Nach verbindlicher Terminvereinbarung und spätestens zwei Tage vor Besichtigungstermin muss eine vollständige Teilnehmerliste mit Vor- und Nachnamen und Nennung mindestens einer verantwortlichen Gruppenperson per E-Mail an den Organisator versendet werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Das Mindestalter für eine Besichtigung beträgt 9 Jahre. Schulklassen können ab der 4. Klasse teilnehmen, soweit die Teilnehmer überwiegend älter als 9 Jahre sind. Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre ist eine Teilnahme nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich, soweit es sich nicht um eine Schulklasse handelt. Bei Schulklassen ist die Begleitung durch mindestens eine Lehr-/Betreuungskraft pro Klasse erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen pro Gruppe begrenzt. Mindestteilnehmerzahl sind sieben Personen. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl behält sich swb vor, die Besichtigung zu stornieren.
Aus Sicherheitsgründen ist Besuchern, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind (z. B. Rollstuhl, Gehstock, Rollator, o.ä.) in der Regel eine Teilnahme an den Besichtigungen nicht möglich. In Einzelfällen kann dies jedoch nach Rücksprache individuell organisiert werden, sofern der Wunsch im Anmeldeformular vermerkt wurde. In diesem Fall kann es jedoch sein, dass nicht an allen Teilen der Besichtigung teilgenommen werden kann.
Teilnehmer mit Herzschrittmachern sind durch elektromagnetische Felder der Kraftwerke besonders gefährdet und sind daher verpflichtet dies vor der Besichtigung bekannt zu geben. Weitere persönliche Einschränkungen und Gegebenheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen, z. B. wenn jemand nicht schwindelfrei ist, sind dem Gästeführer aus Sicherheitsgründen vorab mitzuteilen.
Durchführung der Besichtigung
Eine bereits schriftlich bestätigte Besichtigung kann jederzeit aus betrieblichen Gründen abgesagt oder unterbrochen werden. In diesem Fall werden der Gruppe, bzw. den Teilnehmern Ersatztermine angeboten.
Eine Besichtigung, bei der nicht mindestens 5 Teilnehmer innerhalb von 15 min nach dem vereinbarten Beginn der Führung am genannten Treffpunkt eingetroffen sind, kann durch swb, ohne Angabe von weiteren Gründen, abgesagt werden.
Alle Teilnehmer haben sich mit einem Personalausweis (oder einem anderen Identitätsnachweis) auszuweisen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Besichtigung nicht möglich.
Schulklassen und Gruppen mit größtenteils minderjährigen Teilnehmern benennen mindestens eine Gruppenperson, die sich per Unterschrift verantwortlich für die Richtigkeit der Namensliste erklärt.
Im Falle von Kraftwerksbesichtigungen ist eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfehlenswert, da das Parken von Kfz auf dem Kraftwerksgelände für Besucher nicht gestattet ist.
Sicherheit im Kraftwerk
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Besichtigung ist die Ausstattung mit festem Schuhwerk und robuster Kleidung. Lockere und feuergefährdete Kleidungsstücke wie Jogginghosen sind zu vermeiden.
Während der gesamten Besichtigung besteht Tragepflicht für Helme und Sicherheitsbrillen. Beides wird den Besuchern vor der Besichtigung ausgehändigt.
Die Besucher sind verpflichtet, sich an Geländern festzuhalten und auf am Boden liegende Teile zu achten.
Es dürfen keine elektrischen Kabel, Leitungen oder sonstigen, eventuell heißen Anlagenteile, angefasst werden.
Das Rauchen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und sonstigen Drogen ist strikt verboten.
Der Betrieb eines Mobiltelefons ist für Besucher im Kraftwerk nicht erlaubt.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt und jederzeit Folge zu leisten.
Das Entfernen von der Teilnehmergruppe ist nicht gestattet.
Foto- und Videoaufnahmen sind während des gesamten Rundgangs untersagt.
Haftungsauschluss
Die Teilnahme an den Besichtigungen erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung.
Eine Haftung der swb AG sowie der jeweiligen Anlagenbetreiber bzw. Betriebsführer (z. B. swb Erzeugung AG & Co. KG und swb Entsorgung GmbH & Co. KG) und ihrer Gästeführer ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verunreinigungen der Kleidung oder andere mitgebrachter Gegenstände.
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Organisation der Besichtigung erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Siehe Datenschutzerklärung