Fernwärme ist ein zentraler Baustein für die Wärmewende in Bremen und Bremerhaven. Als Alternative zu herkömmlicher Wärme aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl ist Fernwärme nicht nur deutlich umweltfreundlicher, sondern bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern* auch eine langfristige Versorgungssicherheit.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der deutschen Städte und Gemeinden ist Wärme ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige, CO2-reduzierte zukünftige Wärmeversorgung.
Dort, wo es geht, wird das Verteilnetz mit dem Ziel der größtmöglichen Dekarbonisierung ausgebaut.
Was bedeutet das praktisch?
Die Fragen „Wie heizen wir morgen?“ und „Wie entlasten wir das Klima schnellstmöglich und wirkungsvoll von schädlichen CO2-Emissionen?“ bedeutet für Energieversorger, viel Neues umzusetzen, viele Abläufe anzupassen und Veränderungen einzuführen, auch für ihre Kundinnen und Kunden.
Die Konditionen unserer neuen Fernwärme-Verträge sehen in Kurzform wie folgt aus:
▶ Laufzeit: 5 Jahre
▶ Automatische Verlängerung: 2 Jahre
▶ Kündigungsfrist: 9 Monate
Die genauen Preise und weitere Konditionen können Sie unserer Preisliste "Produkte und Preise" entnehmen, die wir allen Kundinnen und Kunden* zuschicken, für die ein Neuvertrag in Frage kommt.
swb investiert in Bremen viele Millionen Euro in eine klimafreundliche, nachhaltige und zukunftssicherer ausgerichtete Wärmeproduktion. Mit dem Umbau des Kraftwerkparks (z. B. Kohleausstieg) bei der swb-Kraftwerksgesellschaft swb Erzeugung und Entsorgung und dem Ausbau der Wärmeinfrastruktur (z. B. Fernwärmeverbindungsleitung) durch die swb-Netzgesellschaft wesernetz hat das Unternehmen bereits einige Meilensteine erreicht, ist aber noch nicht am Ziel, um bis 2035 klimaneutral zu sein.
Die Aktualisierung der Vertragskonditionen ist notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen für die Erzeugung/Produktion und Bereitstellung von Wärme durch politischen Willen zu mehr Klimaschutz und Wärmewende geändert haben. Der Weg dorthin verteuert die Erzeugung von Wärme.
Die Vertragslaufzeit wird angepasst: Die Erstvertragslaufzeit wird von bisher 10 auf 5 Jahre reduziert. Sofern der Vertrag nicht 9 Monate vor Vertragsende gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils 2 statt wie bisher um 5 Jahre.
In Bremen steigt der Aufwand für die Wärmeerzeugung: Hintergrund sind geänderte gesetzliche Vorgaben und der Wunsch der Mehrheit unserer Gesellschaft nach mehr Klimaschutz und damit auch einer CO2-Reduzierung im Heizungssektor. Die in Bremen gestiegenen Kosten fließen künftig mit in die sogenannten verbrauchsunabhängigen Kosten (vergleichbar dem monatlichen Grundpreis für Erdgas, Strom und Wasser) ein. Das bedeutet einen Preisanstieg in Bremen.
swb Vertrieb kündigt die bisherigen Verträge (9 Monate Kündigungsfrist) ordentlich und bietet einen Nachfolgevertrag an. Aufgrund der auslaufenden 10-jährigen Vertragslaufzeit – und weil die Verträge zu unterschiedlichen Zeiten abgeschlossen worden sind – dauert die Einführung rund 10 Jahre, bis Ende 2034. Das bedeutet, dass einige Kundinnen und Kunden erst in einigen Jahren einen neuen Vertrag bekommen. So lange gilt der jetzt bestehende Vertrag.
Alle Kundinnen und Kunden in Bremen und Bremerhaven erhalten einen Vertrag mit den neuen Konditionen. Kundinnen und Kunden, deren Verträge zum 31.12.2025 enden, gehören zu der Kundengruppe, die als erste das Anschreiben erhält. Für sie wird die neue Vertragslaufzeit zum 1.1.2026 wirksam. Gilt der Vertrag für einen Haushalt oder einen Betrieb in Bremen, erhöhen sich zum 1.1.2026 die verbrauchsunabhängigen Kosten, sprich neue Preise werden wirksam.
Der Versand der Anschreiben wir quartalsweise fortgesetzt.
Neukunden erhalten ab sofort Verträge mit den aktualisierten Konditionen.
Sie sollten Ihre aktuelle vertragliche oder voraussichtliche Anschlussleistung von einem sachkundigen Experten auf etwaige Reduzierungsmöglichkeiten überprüfen lassen. Soweit Sie dann von Ihrem in den nachstehenden FAQ noch näher erläuterten Recht auf Festlegung, bzw. Reduzierung der Anschlussleistung Gebrauch machen wollen, gilt das Folgende:
Im Fall eines Neuvertragsabschlusses (das gilt unabhängig davon, ob sie vorher bereits Wärme von swb bezogen haben oder nicht) teilen Sie swb bitte die von Ihnen gewünschte Leistung einfach rechtzeitig vor Vertragsbeginn in Textform mit. Sie wird von Anfang an wesentlicher Bestandteil Ihres Wärmeliefervertrages. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Soweit Sie Ihre Anschlussleistung gegenüber der ursprünglich bei Vertragsabschluss angegebenen Leistung nachträglich, d.h. während der vereinbarten Vertragslaufzeit reduzieren wollen, ist dies ebenfalls möglich. Allerdings stellt swb Ihnen in diesem Fall die dabei einmalig entstehenden Kosten für die administrative und technische Durchführung der Leistungsreduzierung in Rechnung. Details finden Sie im entsprechenden Auftragsformular zur Leistungsanpassung.
Im Laufe der Jahre kann es sein, dass die bei Inbetriebsetzung des Hausanschlusses ermittelte Anschlussleistung nicht mehr zum aktuellen Wärmebedarf passt. Die Gründe: z. B. durchgeführte Modernisierungen (Fenster) oder Dämmmaßnahmen am Gebäude oder die Änderung der Warmwasserbereitung etc.
Um einschätzen zu können, ob die aktuelle Anschlussleistung richtig dimensioniert ist, können Sie Ihren jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) durch die Anschlussleistung in Kilowatt (kW) teilen.
Beispiel:
16.000 kWh Jahresverbrauch : 32 kW Anschlussleistung = 500 Benutzungsstunden
Liegt das Ergebnis unter 1.250 Benutzungsstunden, deutet es darauf hin, dass die Anschlussleistung möglicherweise zu hoch dimensioniert ist. In diesem Fall empfehlen wir, einen Installateur oder Energieberater zu kontaktieren, um eine genauere Bewertung vorzunehmen.
Hinweis:
Bei Anlagen, die Warmwasser im Durchflussprinzip erzeugen, kann eine höhere Anschlussleistung technisch notwendig sein. In solchen Fällen kann der Einbau eines kleinen Wärmespeichers dabei helfen, die Anschlussleistung zu reduzieren.
Sollte die Überprüfung durch den Energieberater oder Fachhandwerker ergeben, dass eine ausreichende Wärmeversorgung bei einer Reduzierung der Anschlussleistung zukünftig sichergestellt ist, füllen Sie bitte das bereitgestellte Auftragsformular zur Leistungsanpassung aus und senden Sie es unterschrieben zurück an uns, damit wir die Reduzierung auf die von Ihnen gewünschte Anschlussleistung während eines laufenden Vertrages vornehmen können.
Der aktuelle Wärmevertrag enthält eine Angabe zur Anschlussleistung in Kilowatt (kW). Wer den Vertrag nicht zur Hand hat, findet die kW-Angabe auch auf der Jahresverbrauchsabrechnung, hier 16,6 kW:
Wenn ein Fernwärmeanschluss für ein Gebäude bestellt wird, erhalten wir die Angaben zur Anschlussleistung von den Bauunternehmen, den Bauherrinnen und Bauherren oder den Installateursbetrieben. Die Anschlussleistung wird nach Fertigstellung des Fernwärmeanschlusses in den Wärmeliefervertrag übernommen. Wurde das Gebäude bereits mit einem Fernwärmeanschluss gekauft und übernommen, hat somit jemand in der Vergangenheit die Anschlussleistung festgelegt.
Während der Vertragslaufzeit kann die Anschlussleistung angepasst werden (Leistungsreduzierung), nach einer Überprüfung durch einen Energieberater oder Fachhandwerker. Er kann auch beurteilen, ob sich die Anlage optimieren lässt, zum Beispiel mit einem Speicher. Auch nach einer energetischen Sanierung könnte eine geringere Anschlussleistung ausreichen, um den Wärmebedarf im Gebäude abzudecken.
Damit wir die gewünschte Reduzierung der Anschlussleistung während eines laufenden Vertrages vornehmen können, senden Sie uns das Auftragsformular zur Leistungsanpassung ausgefüllt und unterschrieben zu.
* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.