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Energiepreisebremse
FAQ

Informationen rund um die Dezember-Einmalzahlung

Die Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden im Dezember 2022


Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung im Dezember?

Anspruch haben nur Haushalte und Kleingewerbebetriebe mit einem eigenen swb-Vertrag für Erdgas oder Wärme, der am 1.12.2022 aktiv besteht.
Wer seine Wärme- und Gasabschläge an Vermieter und Hausverwaltungen zahlt, hat keinen Anspruch an swb. Die Abrechnung erfolgt über den/die Vermieter/in* bzw. die Verwaltung.
Weiterführende Informationen für Geschäftskunden haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wie setzt swb den Auftrag der Bundesregierung um?

Im Auftrag des Bundes erstatten wir unseren Kundinnen und Kunden die Dezember-Abschlagsbeträge für Erdgas vorläufig und für Wärme endgültig zurück.

Wir bitten Sie darum, Ihr Zahlverhalten nicht zu verändern. Wenn wir den monatlichen Abschlagsbetrag abbuchen (Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat), müssen Sie nichts tun. Zahlen Sie hingegen per Dauerauftrag oder Überweisung, bitten wir Sie, uns eine Bankverbindung über „mein swb“ mitzuteilen.

Auf das bei uns hinterlegte Bankkonto überweisen wir Ihnen als Einmalzahlung entweder...
- ... die Höhe des Dezember-Abschlags, wenn Sie nur einen Erdgas- oder Wärmevertrag bei swb haben,
- ... den Anteil für Erdgas oder Wärme, wenn Sie auch Strom, Trinkwasser und Abwasser in einem Gesamtabschlag zahlen.

Die endgültige Berechnung der Einmalzahlung für Erdgas findet mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis einer vom Gesetzgeber (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG) vorgegebenen Formel statt.

Warum muss ich im Dezember meinen Abschlag bezahlen?

Die wenigsten Kundinnen und Kunden* zahlen monatlich nur den Erdgas- oder Wärmeabschlagsbetrag, die meisten hingegen zahlen einen Gesamtabschlag inklusive Strom, Trinkwasser und Abwasser. Zur besseren Übersicht haben wir uns für den Weg der Erstattung entschieden.

Wie bekomme ich die Einmalzahlung bei fehlender Bankverbindung?

Ohne Bankverbindung schreiben wir den Erdgas- oder Wärmeanteil des Dezember-Abschlags im Kundenkonto gut.
Für Erdgas findet die endgültige Verrechnung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung auf Basis einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Formel statt, für Wärme ist die Erstattung mit der Auszahlung abgeschlossen.

Wann bekomme ich die Auszahlung?

Zwischen dem 12. und dem 16. Dezember 2022 haben wir im Auftrag des Bundes die Einmalzahlung in der Höhe des Dezember-Abschlagbetrags an swb-Erdgas- und Wärmekundinnen und -kunden mit einem eigenen Vertrag und hinterlegter Bankverbindung überwiesen.

Wir gehen davon aus, dass die Gutschriften noch vor Weihnachten durch die Geldinstitute gebucht sein werden.

Der Zahlungseingang auf dem Bankkonto ist kurz und bündig mit dem Wort „Gutschrift“ und dem Absender „swb Vertrieb Bremen GmbH“ oder „swb Vertrieb Bremerhaven GmbH“ gekennzeichnet.

Wie hoch wird die Einmalzahlung sein?

Grundlage für die Höhe der Einmalzahlung sind die Formeln des Gesetzgebers.

Für Erdgas von swb gilt:
Formel zur Berechnung des endgültigen Erdgas-Entlastungsbetrags (Berechnungsformel nach EWSG §3)

1/12 des im September prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem Dezember-Erdgaspreis, zuzüglich des monatlichen Grundpreises im Dezember 2022.

Berechnungsbeispiel
1/12 von 18.000 Kilowattstunden (kWh) x 8,00 Cent + 7,24 Euro
1.500 kWh x 8,00 Cent = 120 Euro
120 Euro + 7,24 Euro = 127,24 Euro Einmalzahlung

Bei swb zahlen Kundinnen und Kunden von jeher 11 monatliche Abschläge im Jahr. Das bedeutet, dass der endgültige Entlastungsbetrag meist etwas geringer ist als der monatliche Abschlagsbetrag.
Die vorläufige Gutschrift wird im Vertragskonto gebucht und entweder als Überweisung ausgezahlt oder sie bleibt, wenn keine Bankverbindung bei swb hinterlegt ist, bis zur nächsten Rechnung im Vertragskonto stehen und wird dort verrechnet.
Der endgültige Entlastungsbetrag wird in der nächsten Rechnung mit dem ausgezahlten oder gutgeschriebenen Dezember-Abschlag verrechnet.
Eine schriftliche persönliche Information ist bisher nicht geplant.

Weitere Hinweise zu Erdgas

Wer im Dezember keinen Abschlag zahlt, erhält entweder den tatsächlichen Entlastungsbetrag (Berechnung s. o.) oder bekommt den Betrag des Januar- oder November-Abschlags gutgeschrieben und ausgezahlt.
Informationen für RLM-Erdgaskunden gibt es auf der Website swb.de/einmalzahlung-unternehmen oder über die Kundebetreuung.  

Für Wärme von swb gilt:
Formel zur Berechnung des Wärme-Entlastungsbetrags (Berechnungsformel nach EWSG §4)

Durchschnitt der monatlichen Abschlagszahlungen des letzten abgeschlossenen Abrechnungszeitraums, multipliziert mit dem Faktor 1,2 (20 Prozent Aufschlag).
Der Gesetzgeber sieht bei Wärme einen Aufschlag von 20 Prozent vor, um eine eventuelle Preisänderung zu berücksichtigen.

Berechnungsbeispiel für Bestandskunden mit 11 Abschlägen*
Der Durchschnitt ergibt sich aus den Gesamtkosten der letzten abgeschlossenen Abrechnungsperiode, geteilt durch 12 (Monate)
1.320 Euro (Gesamtkosten) : 12 = 110 Euro durchschnittliche Abschlagszahlung
110 Euro x 1,2 = 132 Euro Einmalzahlung

Berechnungsbeispiel für Neukunden mit weniger als 11 geleisteten Abschlägen
Für Kundinnen und Kunden, die noch nie eine Abrechnung von swb bekommen haben, gilt die Formel:
Durchschnitt der monatlichen Abschlagszahlungen der aktuellen Abrechnungsperiode, multipliziert mit dem Faktor 1,2 (20 Prozent Aufschlag).

Die Gutschrift für Wärme wird im Vertragskonto gebucht und ausgezahlt, entweder als Überweisung oder sie bleibt, wenn keine Bankverbindung bei swb hinterlegt ist, bis zur nächsten Rechnung im Vertragskonto stehen und wird dort verrechnet.

Informationen für Wärmekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1.500.000 kWh gibt es auf der Website swb.de/einmalzahlung-unternehmen oder über die Kundenbetreuung.

*Bei swb zahlen Kundinnen und Kunden* von jeher 11 monatliche Abschläge im Jahr.

Datenschutzinformation zur Soforthilfe Wärme

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind

swb Vertrieb Bremen GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, Telefon: 0421 359–3590, Fax: 0421 359–2233, www.swb.de/kontakt,

und

swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, Schifferstraße 36-40, 27568 Bremerhaven, Telefon: 0471 477–1111, Fax: 0471 477–2321,www.swb.de/kontakt,

sowie

swb Services AG & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, Telefon: 0421 359–0, info@swb-services.de. Nachfolgend werden die Gesellschaften kurz einzeln „swb“ genannt.


Für die Abwicklung Ihrer Ansprüche aus der Wärmepreisbremse gemäß des „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) sind wir nach § 9 Abs. 5 verpflichtet, Wärmekundendaten zwecks Prüfung über die pwc PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main, als Beauftragter des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Norddeutsche Landesbank, Friedrichswall 10, 30159 Hannover an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 660325 Frankfurt zur Verfügung zu stellen. Dabei werden für die Erstattungsansprüche Wärme folgende Daten nach § 9 Abs. 5 EWSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO übermittelt:

- Angaben der Erstattung zu Grunde liegenden Kundenbeziehung wie z.B. Name, Postanschrift, Verbrauchsstelle, sowie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer,
- die Abschlagszahlung für September 2022,
- die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums.

Die Bereitstellung der vorgenannten Daten ist für die Abwicklung der Ansprüche aus § 9 Abs.5 Nr. 3 ESWG erforderlich

Die swb verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Zweckerfüllung sowie ggf. weitergehend auf Grundlage gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung beziehungsweise Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.swb.de/datenschutz. Unsere Absprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Datenschutz erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten swb AG, Konzerndatenschutz, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, E-Mail: datenschutz@swb-gruppe.de

Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind und an wen wir diese ggf. weitergegeben haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie folgende weitere Rechte geltend machen:
- Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke) sowie Datenübertragung in einem maschinenlesbaren Format.
- Sofern wir eine Verarbeitung von Daten auf Grundlage sog. Interessenabwägung vornehmen haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Insbesondere haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Werbezwecken einzulegen.
- Sofern Sie uns eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit uns gegenüber widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt von einem Widerruf unberührt.
- Sie haben das Recht, sich bei Fragen oder Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.