Wenn Ihre Klimaanlagen eine Kälteleistung von mindestens zwölf kW haben und älter als zehn Jahre sind, kommt der §12 EnEV für Sie ins Spiel: Diese Anlagen benötigen laut Energieeinsparverordnung alle zehn Jahre eine „Energetische Inspektion“ durch einen unabhängigen Ingenieur.
Was zunächst wie eine lästige Pflicht klingt, wird bei genauem Hinsehen aber zu Ihrem Vorteil – denn das Einsparpotenzial ist gerade bei älteren Lüftungsanlagen erheblich und die Inspektionskosten oft in kürzester Zeit amortisiert.
Übrigens: Falls Sie ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreiben, stellt die Sicherstellung der Rechtskonformität einen zertifikatsrelevanten Aspekt für Sie dar!
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