Wie die neue CO2-Bepreisung Ihren Erdgaspreis verändert
Ab 2026 ändert sich die CO2-Bepreisung in Deutschland: Statt eines festen Preises wird der CO2-Preis innerhalb eines Preiskorridors durch Auktionen gebildet. Das wirkt sich auf Ihren Erdgaspreis aus.
Was ist die Korridorphase?
Eine begrenzte Menge CO2-Zertifikate werden innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors von 55 bis 65 €/t CO2 versteigert.
Sobald die Auktionsmenge ausgeschöpft ist, können Zertifikate unbegrenzt zum Festpreis von 68 €/t CO2 erworben werden.
Ist die abgesetzte Erdgasmenge im Jahr 2026 höher als prognostiziert, müssen CO2-Zertifikate zu 70 €/t CO2 nachgekauft werden.
Warum ist das relevant?
Die Menge an CO2-Zertifikaten, die innerhalb der Auktionsphase angeboten wird, ist gesetzlich limitiert und knapp bemessen. In der Praxis bedeutet das: Auktionsteilnehmende müssen damit rechnen, nur zum Höchstgebot von 65 €/t CO2 zum Zug zu kommen – oder sogar noch mehr zahlen zu müssen. Denn nach aktuellen Studien übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot und die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten wird voraussichtlich nicht ausreichen. Hier greifen dann die Nachkaufregelungen aus Phase 2 und Phase 3. Heißt: Die Festpreise liegen oberhalb des Preiskorridors und der tatsächliche Preis für CO2-Zertifikate kann über dem erwarteten Korridor (>65 €/t CO2) liegen.
- Sie brauchen nichts tun – wir nehmen an der Versteigerung teil und kümmern uns um den Erwerb der Zertifikate.
- Die Korridorphase ist nach derzeitigem Stand zeitlich begrenzt auf das Jahr 2026. Da der Start des EU ETS 2 auf den 1.1.2028 verschoben wurde, bleibt das nationale Emissionshandelssystem 2027 bestehen. Für 2027 wäre laut Gesetz dann ein marktbasierter Preis vorgesehen, der sich an den durchschnittlichen Quartalspreisen des EU-ETS 1 orientiert. Es gibt aber auch Überlegungen, den Preiskorridor in 2027 fortzuführen. Eine finale Entscheidung für die Preisgestaltung 2027 ist derzeit noch ausstehend.
- Die Korridorphase war ursprünglich bis Ende 2026 befristet. Aufgrund der Verschiebung des Starts des EU ETS 2 auf den 1.1.2028 bleibt das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) jedoch auch im Jahr 2027 bestehen. Zwar sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für 2027 grundsätzlich einen Übergang zu einem marktbasierten Preis vor, der sich an den durchschnittlichen Quartalspreisen des EU ETS 1 orientiert. Politisch wurde jedoch inzwischen entschieden, Preissprünge zu vermeiden und die Preisstabilität zu sichern: Der für 2026 geltende Preiskorridor von 55 bis 65 €/t CO₂ soll auch im Jahr 2027 fortgeführt werden. Damit wird der ursprünglich vorgesehene Übergang zu einer vollständig marktbasierten Preisbildung um ein weiteres Jahr verschoben. Der eigentliche Systemwechsel hin zum europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU ETS 2) erfolgt nun erst ab 2028.
Wie können Sie CO2-Kosten reduzieren?
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