swb Ultimo Abrechnung
Um Ihnen eine präzise und transparente Energieabrechnung zu ermöglichen, beantragen Sie bitte hier Ihre Stichtags-Energieabrechnung. Auf Ihren Wunsch wird der Energieverbrauch zu einem festgelegten Stichtag erfasst und abgerechnet. Dieser Service weicht von der Standardabrechnung ab und ist daher kostenpflichtig. Um Ihre Ultimo-Abrechnung zu beantragen, folgen Sie bitten diesen zwei einfachen Schritten: Laden Sie zunächst die bereitgestellte CSV-Vorlage herunter, tragen Sie die geforderten Daten ein und laden Sie die ausgefüllte Datei anschließend wieder hoch. Geben Sie Ihre Kontaktdaten in das Formular ein und senden Sie die Daten gemeinsam mit der hochgeladenen CSV-Datei ab. Mit dem Absenden des Formulars und dem Hochladen der Datei bestätigen Sie Ihre kostenpflichtige Bestellung.
Laden Sie hier Ihre CSV-Datei herunter:
Bedingungen
swb Ultimoabrechnung mit Selbstablesung:
Jährliche Kosten pro Zähler: 4,75 €/netto
- Die zur Erstellung der Ultimo-Abrechnung erforderliche stichtagsnahe Ablesung der Messeinrichtungen erfolgt durch den Kunden im Wege der Selbstablesung.
- Der Kunde erhält von swb ca. zwei Wochen vor dem Ultimodatum eine rückadressierte und portofreie Ablesekarte für die Selbstablesung, die er bis spätestens zwei Wochen nach dem Ultimodatum an swb zurücksendet. Liegt swb die Ablesekarte nicht im Original vor, wird der Ultimo-Abrechnung ein von swb rechnerisch ermittelter Verbrauch zugrunde gelegt.
swb Ultimo-Abrechnung mit Ablese-Service:
jährliche Kosten pro Zähler: 25,00 €/netto
- Die zur Erstellung der Ultimo-Abrechnung erforderliche stichtagsnahe Ablesung der Messeinrichtung erfolgt durch swb bzw. einen von ihr beauftragten Dienstleister.
- Der Kunde stellt den Zutritt zu den Messeinrichtungen zum vereinbarten Termin sicher. Erhält swb oder ihr Dienstleister keinen Zutritt zu den Messeinrichtungen, hinterlässt swb eine Benachrichtigungskarte mit der Bitte um Vereinbarung eines Ablesetermins. Konnte swb dennoch bis spätestens zwei Wochen nach dem Ultimodatum keine Ablesung der Messeinrichtungen vornehmen, wird der Ultimo-Abrechnung ein von swb rechnerisch ermittelter Verbrauch zugrunde gelegt.
- Das Entgelt für die swb Ultimo-Abrechnung nach Variante A oder B wird von swb auf der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung der Verträge eines Vertragskontos ausgewiesen und fakturiert. Das Entgelt wird für jeden Vertrag mit eigener Messeinrichtung fällig.
- Die Korrektur einer auf Basis rechnerisch ermittelter Verbrauchswerte erfolgten Ultimo-Abrechnung ist nicht im Leistungsumfang enthalten und wird von swb nur auf entsprechende Einzelbeauftragung gegen Erstattung der Kosten durchgeführt.
- Die Ergänzungsvereinbarung kommt durch Annahme des vom Kunden online übermittelten Auftrags durch swb in Textform (z. B. Brief, E-Mail) zustande und läuft auf unbestimmte Zeit.
- Zur Realisierung des gewünschten Ultimo-Termins muss swb dieser Antrag spätestens 8 Wochen vor dem Ultimodatum online ausgefüllt vorliegen. Liegt der Antrag swb nicht rechtzeitig vor, erfolgt die Umstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine rückwirkende Umstellung des Abrechnungszeitraums auf swb Ultimo-Abrechnung ist nicht möglich.
- Die Ergänzungsvereinbarung kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Ergänzungsvereinbarung endet im Übrigen automatisch mit der Beendigung des ihr zugrunde liegenden Liefervertrags.
- Soweit vorstehend nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gelten alle Bestimmungen des zwischen den Parteien bestehenden Liefervertrags bzw. der bestehenden Lieferverträge auch für diese Ergänzungsvereinbarung.
Preisstand 01.02.2025 | * Inkl. der jeweils aktuellen MwSt., derzeit 19 %.