Preisinformationen
| Grundpreis | 6,32 EUR/Monat |
| Verbrauchspreis | 19,72 Cent/kWh |
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Grundversorgung |
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swb Vertrieb Bremen GmbH
NACHTS SPEICHERN - TAGSÜBER VERBRAUCHEN
Strom für den Einsatz von Nachtspeicherheizungen
ANLAGEN
Für Bestandsanlagen
Für Neuanlagen mit bis zu 2 kW Leistung pro Wohnung (siehe § 15 Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) in Downloadliste)
Günstiger Gewerbestrom für Ihre Nachtspeicherheizung
Wir wissen: Als Unternehmer stehen Sie Tag und Nacht unter Strom. Was einem alles durch den Kopf geht! Was noch alles bedacht werden muss! Zu hohe Stromkosten können einen da schonmal um den Schlaf bringen. Das muss nicht sein! Lassen Sie Ihre Nachtspeicherheizung powern, während Sie ruhen: Nachts speichert das Gerät Strom, um ihn tagsüber in Ihrem Unternehmen in Form von Wärme abzugeben.
Nutzen Sie die Nacht zur Regeneration
Mit swb Strom basis Nachtspeicher sichern Sie sich einen günstigen Grund- und Verbrauchspreis. Unser Grundversorgungstarif eignet sich dabei für Bestandsanlagen genauso wie für Neuanlagen mit bis zu zwei kW Leistung. So haben Sie es in Ihrem Unternehmen tagsüber nicht nur richtig schön warm, sondern können nach einem anstrengenden Arbeitstag die Nacht zur Regeneration nutzen. Und den nächsten Tag mit neuen Kräften angehen – ohne auch nur einen Gedanken an Ihre Stromversorgung zu verschwenden.
28,74 % Netznutzung und Messung
53,66 % Bezug und Vertrieb
Stromsteuer
nach § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) 2,05 Ct./kWh
Konzessionsabgabe
nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenordnung (KAV) 2,39 Ct./kWh
Umlagen und Aufschläge nach
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz KWK-Finanzierungsbedarf 0,275 Ct./kWh
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz Offshore-Anbindungskosten 0,656 Ct./kWh
- § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 0,643 Ct./kWh
Netzentgelte
- Verbrauchsunabhängiger Grundpreis 67,00 EUR/Jahr
- Arbeitspreis je verbrauchte Kilowattstunde 6,27 Ct./kWh
Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
- Kosten für den Betrieb der Messeinrichtungen 11,20 EUR/Jahr
Kostenbestandteil Beschaffung und Vertrieb
gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 StromGVV
- Kostenbestandteil am Grundpreis 22,84 EUR/Jahr
- Kostenbestandteil am Verbrauchspreis 17,31 Ct./kWh
30,80 % Netznutzung und Messung
46,50 % Bezug und Vertrieb
Stromsteuer
nach § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) 2,05 Ct./kWh
Konzessionsabgabe
nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenordnung (KAV) 2,39 Ct./kWh
Umlagen und Aufschläge nach
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz KWK-Finanzierungsbedarf 0,277 Ct./kWh
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz Offshore-Anbindungskosten 0,816 Ct./kWh
- § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 1,558 Ct./kWh
Netzentgelte
- Verbrauchsunabhängiger Grundpreis 65,00 EUR/Jahr
- Arbeitspreis je verbrauchte Kilowattstunde 6,05 Ct./kWh
Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
- Kosten für den Betrieb der Messeinrichtungen 13,50 EUR/Jahr
Kostenbestandteil Beschaffung und Vertrieb
gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 StromGVV
- Kostenbestandteil am Grundpreis 29,98 EUR/Jahr
- Kostenbestandteil am Verbrauchspreis 13,159 Ct./kWh
Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr
T 0421 359-1234
swb Vertrieb Bremen GmbH
Postfach 10 78 03
28078 Bremen
Informationen zur Grundversorgung Strom in Bremen und Bremerhaven
** Erklärungen zu den Strompreisbestandteilen: Die Grafiken zeigen die Bestandteile, die den Strompreis ausmachen. Zu sehen ist die Preiszusammensetzung von swb Strom basis. Alle Werte (in Cent und Euro) verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Belieferung mit einem Sondervertragsprodukt können einzelne Beträge von den Werten des Grundversorgungstarifs geringfügig abweichen.
Steuern, Abgaben und Umlagen
- Stromsteuer: eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
- EEG-Umlage: fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- KWK-Umlage: fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.
- Offshore-Haftungsumlage: sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
- § 19 StromNEV-Umlage: finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.
- Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Mehr Informationen auf: www.netztransparenz.de