Neue Meldefrist für Ein- und Auszüge
Die Bundesnetzagentur hat neue Prozesse und Fristen für die Zusammenarbeit von Energielieferanten und Netzbetreibern festgelegt. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Meldefristen von Ein- und Auszügen. Daher gilt ab 1. Juni 2025:
- Bitte melden Sie uns ab 1. Juni 2025 Einzüge und Auszüge Ihrer Mieter mindestens 14 Tage vorher.
- Wenn die Meldung nach dieser Frist bei uns eingeht, beginnen oder beenden wir Energieverträge auch erst später – unabhängig vom Einzugs- oder Auszugsdatum.
- Das bedeutet auch, dass wir nicht mehr wie bisher rückwirkend den Vertragsbeginn oder das Vertragsende korrigieren.
Gut zu wissen: Die Meldefrist von mindestens 14 Tagen vor Vertragsbeginn oder Vertragsende gilt für alle Strom-, Gas- und Wasserverträge.
Unser Tipp: Informieren Sie am besten auch Ihre Mieter über die neuen Meldefristen, damit Ihr nächster Mieterwechsel reibungslos funktioniert.
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