Preisinformationen
Der Festpreistarif:
für zwei Jahre Ruhe beim Strompreis
Ein fester Strompreis für 24 Monate – transparent, fair und ohne Überraschungen. Für alle, die Planungssicherheit schätzen und sich nicht ständig mit Preisänderungen beschäftigen möchten.
Ihre Vorteile
- Fester Strompreis für 24 Monate
- Keine Preisänderungen während der Vertragslaufzeit*
- Klar verständlicher Tarif
- Regionaler Anbieter, persönlich vor Ort ansprechbar
Strompreise schwanken. Ihr Alltag nicht.
Viele Menschen empfinden Strompreise heute als schwer kalkulierbar. Geopolitische Einflüsse, schwankende Börsenkurse und Preisanpassungen machen eine Abschätzung für die Zukunft kaum möglich. swb strom relax 24 setzt genau hier an: mit einem Tarif, der bewusst auf Ruhe, Klarheit und Stabilität ausgelegt ist.
Ein Tarif, der einfach bleibt.
Mit swb strom relax 24 entscheiden Sie sich für einen festen Strompreis über 24 Monate. So wissen Sie genau, womit Sie rechnen können – heute und in den nächsten zwei Jahren.* Kein ständiges Nachrechnen. Keine Überraschungen. Kein Tarifstress.
Warum sich viele für swb Strom relax 24 entscheiden
Für alle, die Sicherheit schätzen.
Strom relax 24 passt besonders gut zu Ihnen, wenn:
- Sie Ihren Strompreis langfristig planen möchten
- Sie keine Lust auf regelmäßige Tarifwechsel haben
- Sie Wert auf faire und transparente Preise legen
- Sie sich einen verlässlichen, regionalen Anbieter wünschen
Hinweis: Strom relax 24 ist kein Bonus- oder Sparprodukt, sondern ein Tarif für Menschen, die bewusst auf Stabilität setzen.
Ein fester Preis – ehrlich erklärt
Der Strompreis ist für die gesamte Laufzeit von 24 Monaten fest vereinbart – inklusive Mehrwertsteuer. Ausgenommen sind nur neue staatliche Abgaben oder Umlagen, die gesetzlich weitergegeben werden müssen.*
Diese Klarheit ist uns wichtig, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.
In drei Schritten zu mehr Ruhe
- swb Strom relax 24 auswählen
- Lieferbeginn festlegen
- Zwei Jahre entspannt planen
AGB & Informationen zum Download
24,09 % Steuern und Abgaben
29,54 % Netznutzung und Messung
46,37 % Bezug und Vertrieb
Stromsteuer
nach § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) 2,05 Ct./kWh
Konzessionsabgabe
nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenordnung (KAV) 2,39 Ct./kWh
Umlagen und Aufschläge nach
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz KWK-Finanzierungsbedarf 0,446 Ct./kWh
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz Offshore-Anbindungskosten 0,941 Ct./kWh
- § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 1,559 Ct./kWh
Netzentgelte
- Verbrauchsunabhängiger Grundpreis 65,00 EUR/Jahr
- Arbeitspreis je verbrauchte Kilowattstunde 5,46 Ct./kWh
Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
- Kosten für den Betrieb der Messeinrichtungen 14,20 EUR/Jahr
Kostenbestandteil Beschaffung und Vertrieb
gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 StromGVV
- Kostenbestandteil am Grundpreis 32,28 EUR/Jahr
- Kostenbestandteil am Verbrauchspreis 12,754 Ct./kWh
22,38 % Steuern und Abgaben
31,30 % Netznutzung und Messung
46,32 % Bezug und Vertrieb
Stromsteuer
nach § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) 2,05 Ct./kWh
Konzessionsabgabe
nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgabenordnung (KAV) 1,99 Ct./kWh
Umlagen und Aufschläge nach
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz KWK-Finanzierungsbedarf 0,446 Ct./kWh
- § 12 Absatz 1 Energiefinanzierungsgesetz Offshore-Anbindungskosten 0,941 Ct./kWh
- § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 1,559 Ct./kWh
Netzentgelte
- Verbrauchsunabhängiger Grundpreis 70,00 EUR/Jahr
- Arbeitspreis je verbrauchte Kilowattstunde 5,34 Ct./kWh
Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung
- Kosten für den Betrieb der Messeinrichtungen 14,20 EUR/Jahr
Kostenbestandteil Beschaffung und Vertrieb
gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 StromGVV
- Kostenbestandteil am Grundpreis 32,44 EUR/Jahr
- Kostenbestandteil am Verbrauchspreis 12,754 Ct./kWh
Hinweise
* Hier sollte erklärt werden, welche Bestandteile von der Preisgarantie ausgeschlossen sind, z. B. Steuern, Abgaben und Umlagen.
** Erklärungen zu den Strompreisbestandteilen: Die Grafiken zeigen die Bestandteile, die den Strompreis ausmachen. Zu sehen ist die Preiszusammensetzung von swb Strom basis. Alle Werte (in Cent und Euro) verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Bei Belieferung mit einem Sondervertragsprodukt können einzelne Beträge von den Werten des Grundversorgungstarifs geringfügig abweichen.
Steuern, Abgaben und Umlagen
- Stromsteuer: eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.
- Konzessionsabgabe: Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
- EEG-Umlage: fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- KWK-Umlage: fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.
- Offshore-Haftungsumlage: sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab.
- § 19 StromNEV-Umlage: finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten.
- Netzentgelte: Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Mehr Informationen auf: www.netztransparenz.de