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Stromkennzeichnung


Stromkennzeichnung Bremen
Stromkennzeichnung Bremerhaven

Fragen und Antworten zur Stromkennzeichnung


Was ist die Stromkennzeichnung und dessen Zweck?

Die Stromkennzeichnung ist eine gesetzlich geregelte Informationspflicht der Stromlieferanten gegenüber den Strom-Letzverbraucherinnen und -verbrauchern. Alle Versorger müssen ihre Kundschaft zum Zwecke des Verbraucherinnen- und Verbraucherschutzes über den sogenannten Strommix informieren, der die Zusammensetzung des Stroms hinsichtlich der eingesetzten Energieträger zeigt. In der Regel erfolgt die Information über die Jahresverbrauchsabrechnung und auf der Website der Stromprodukte.

Ist jeder Stromlieferant verpflichtet seine Stromkennzeichnung zu kommunizieren?

Ja, alle Stromlieferanten haben diese Verpflichtung. Die Stromkennzeichnung muss auf allen Rechnungen sowie bei der Produktwerbung abgebildet werden.

Was ist das „EEG“?

„EEG“ ist die Abkürzung für das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Das EEG regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ins deutsche Stromnetz und garantiert den Erzeugern unter anderem festgelegte Einspeisevergütungen. Vor dem 1. Juli 2022 mussten alle Stromverbrauchenden die sogenannte EEG-Umlage zahlen, worüber die Finanzierung der Einspeisung über die sogenannte EEG-Umlage geregelt wurde. Inzwischen wird die Umlage direkt vom deutschen Staat übernommen.

Warum gibt es keine aktuelleren Zahlen zur Stromkennzeichnung meines Stromlieferanten?

In der Regel werden bundesweite Statistiken zur Herkunft des Stroms im August für das Vorjahr veröffentlicht. Diese Informationen beinhalten oft Details wie die Menge an Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Strom) in diesem Jahr und die Zusammensetzung der deutschen Stromerzeugung nach den verschiedenen Energiequellen. Anhand dieser allgemeinen Kennzahlen kann jeder Stromlieferant dann seine eigene Stromherkunft ausweisen, wobei dann auch Daten zu eigenen Tarifen und ggf. Anlagen einfließen. Die Stromkennzeichnung muss erst spätestens zum 1. November für das Vorjahr veröffentlicht werden. Somit gibt es immer einen methodisch bedingten Zeitverzug.

Wo finde ich ältere Stromkennzeichnungen meines Stromlieferanten?

Der Gesetzgeber verpflichtet ausschließlich zur Veröffentlichung der aktuellen Stromkennzeichnung. Wenn Sie sich für ältere Zahlen interessieren, kommen Sie gerne auf uns zu.

Warum geht aus der Stromkennzeichnung nicht hervor, welche Erzeugungsarten (Wind, Wasser, Solar) genutzt wurden?

Um die Informationen übersichtlich zu halten, verzichtet der Gesetzgeber auf eine detaillierte Unterteilung der erneuerbaren Energien nach Technologien. Davon unabhängig informieren wir Sie bei Interesse gerne über die für Ihren Ökostrom eingesetzten Kraftwerksarten. Zusätzliche Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.

Was sind Beispiele für „sonstige fossile Energieträger“?

Unter „sonstige fossile Energieträger“ sind in diesem Zusammenhang die fossilen Energieträger zu verstehen, die nicht (eindeutig) unter „Kohle“ oder „Erdgas“ fallen. Dazu zählen unter anderem Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke sowie weitere Heizkraftwerke, die zum Beispiel mit Erdöl betrieben werden.

Was sind „erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis“ (früher sonstige erneuerbare Energien)?

Diese Eigenschaft bezieht sich auf Grünstrom, der ohne die EEG-Umlage finanziert wurde, und wird daher unter anderem in der Produktkennzeichnung von Grünstromprodukten angegeben. Die grüne Eigenschaft des Stroms wird mithilfe von sogenannten "Herkunftsnachweisen" (HKN) nachgewiesen. Damit wird Strom von Anlagenbetreibern Erneuerbarer Energien bezogen, der staatlich nicht gefördert wird. Jede regenerativ erzeugte Megawattstunde Strom erhält ihren eigenen Herkunftsnachweis, der im Rahmen der Stromkennzeichnung entwertet wird. So wird sichergestellt, dass nur so viel Strom als Grünstrom verkauft wird, wie auch tatsächlich in das Netz eingespeist wurde.

Was bedeutet „finanziert aus der EEG-Umlage“?

In Deutschland dient die EEG-Umlage zur Finanzierung von Grünstrom. Aufgrund des EEG erhalten Anlagenbetreiber eine Mindest-Vergütung direkt vom deutschen Staat für den eingespeisten Strom. Der Anteil der „Erneuerbaren Energien, gefördert nach dem EEG“ ist eine rechnerische Größe die anzeigt, wie viel Prozent im Strommix rein rechnerisch durch die Letztverbrauchenden finanziert wurde. Langfristig soll es möglich sein, erneuerbare Energien auch ohne Förderung betreiben zu können.

Wer berechnet die Produkt- und Gesamtenergieträgermixe meines Stromlieferanten?

Auf Basis der jährlichen Zahlen der Stromvorlieferanten bzw. der eigenen Kraftwerke berechnet jeder Stromlieferant die Produkt- und Gesamtenergieträgermixe selbst.

Wer berechnet den Energieträgermix Deutschlands?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) berechnet jährlich den Energieträgermix Deutschlands.

Woher weiß ich, aus welchen Energieträgern sich mein eigener Stromtarif zusammensetzt?

Wenn der eigene Stromtarif ein Grünstromtarif ist, wird dieser gesondert in der Stromkennzeichnung ausgewiesen. Ein Graustromtarif wird in der Regel unter „Verbleibender Energiemix“ dargestellt.

Kann ich mit der Wahl meines eigenen Stromtarifs aktiv Einfluss auf den Energieträgermix meines Stromlieferanten haben?

Ja, denn je mehr Kundinnen und Kunden Grünstrom beziehen, desto „grüner“ wird auch der Energieträgermix des Stromlieferanten.

Woher weiß ich, ob die angegebenen Werte zu den CO2-Emissionen und dem radioaktiven Abfall als niedrig, mittel oder hoch einzuordnen sind?

In der Stromkennzeichnung wird immer der „Deutschlandmix“ als Vergleichsgröße angegeben. Daraus geht die Zusammensetzung des Stroms in Deutschland hervor, der im entsprechenden Jahr in das Netz eingespeist wurde.