Wer umzieht ist ab sofort gut beraten, sich bei swb mit den Terminen zu einem bevorstehenden Aus- und Einzug so früh wie möglich zu melden, spätestens aber 14 Tage vorher. Der Punkt auf der persönlichen Umzugs-Checkliste sollte ganz nach vorne rücken, denn nach einer neuen, strengeren Regelung der Bundesnetzagentur werden der Beginn oder das Ende eines Energievertrags rückwirkend nicht mehr korrigierbar sein. Geht die Meldung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ein, verschiebt sich der Beginn oder das Ende automatisch – unabhängig vom tatsächlichen Ein- oder Auszugsdatum. Erst umzuziehen und sich hinterher um die Energieverträge zu kümmern, ist ab sofort also die falsche Abfolge.
Die 14-Tage-Meldefrist gilt bei swb ab 1. Juni 2025 und für alle Strom-, Erdgas- und Wasserverträge. Für alle swb-Kundinnen und -kunden bedeutet das: den Ein- und Auszug so früh wie möglich und unbedingt spätestens 14 Tage vor dem Termin beim swb-Kundenservice melden.
Angela Dittmer
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