Veränderte Netzanschlussbedingungen für Netzanschlüsse von Großkunden in Bremen
wesernetz, die Netzbetriebsgesellschaft von swb, verzeichnet im Bremer Versorgungsgebiet eine stark gestiegene Nachfrage nach Netzanschlusskapazitäten in den Spannungsebenen für Gewerbe und Industrie. Um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden, führt der Netzbetreiber jetzt ein Vergabeverfahren für elektrische Leistung über 3 MW ein. Zudem werden Netzkapazitäten für die Hochspannungsebene und teilweise auch in der Mittelspannungsebene nur im Rahmen bedingter Netzanschlussverträge vergeben. Derartige Verträge hat der Gesetzgeber Anfang 2025 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Übergangszeitraum der Energiewende ausdrücklich vorgesehen.
Die genannten Einschränkungen für die Entnahme betreffen nur neue Netzanschlüsse und Kapazitätserhöhungen in den genannten Netzebenen und gelten nur für das Bremer Versorgungsgebiet. Die Einspeisung, die allgemeine Versorgung im Bereich der Daseinsvorsorge, in der Niederspannung und größtenteils auch in der Mittelspannung, unterliegen keiner Einschränkung.
Netzbetreiber sind verpflichtet, die Versorgungsnetze sicher zu betreiben und bedarfsgerecht auszubauen. Die Energiewende hat deutschlandweit zur Folge, dass die Nachfrage nach elektrischer Leistung in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen ist – der Netzausbau kann mit der gestiegenen Nachfrage aktuell nicht mehr Schritt halten.
Der Anschluss von zahlreichen Großverbrauchern, wie beispielsweise Batteriespeichern, Ladeparks, Großwärmepumpen und Elektrolyseuren (Energiewendetechnologie) führt dazu, dass die begehrten Anschlusskapazitäten auf den Mittel- und Hochspannungsebenen in Deutschland nur noch begrenzt zur Verfügung stehen. Das gilt auch für das Bremer Stadtgebiet, weshalb sich wesernetz zur Gewährleistung der mittelfristigen Versorgungssicherheit vorbehalten muss, bei neuen Anschlüssen und der Erweiterung bestehender Anschlüsse von Großkunden Beschränkungen in der Anschlussnutzung vornehmen zu können. In welchem Umfang von den Beschränkungen Gebrauch gemacht werden muss, hängt von der zukünftigen Nachfrage ab.
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Netzanschlusskapazitäten liegt in der Verantwortung des Netzbetreibers. Gemäß den Vorgaben des EnWG vergibt wesernetz die zur Verfügung stehende Kapazität diskriminierungsfrei.
Kapazität über 3 MW wird in den nächsten Jahren nur im Rahmen eines Repartierungsverfahrens vergeben. Das heißt: wesernetz ermittelt jährlich, welche Kapazität noch vergeben werden kann. Die zur Verfügung stehende Kapazität wird auf die Nachfrage verteilt. Ist die Nachfrage größer als die verfügbare Kapazität, wird die Kapazität gleichmäßig auf alle Anfragen verteilt.
Zudem wird die zur Verfügung stehende Kapazität für neue Netzanschlüsse oder Kapazitätserweiterungen von Großkunden in der Hochspannung und teilweise auch in der Mittelspannung zukünftig bis auf Weiteres nur in Form von flexiblen Netzanschlussverträgen angeboten. Dies bedeutet, dass der Netzbetreiber im Bedarfsfall eine Leistungsbeschränkung vorgeben kann.
Die flexiblen Netzanschlussverträge in der Mittelspannung unterliegen sehr geringen Einschränkungen, das heißt grundsätzlich können die Anschlüsse ohne Abstimmung genutzt werden, nur in Ausnahmefällen behält sich wesernetz vor, die nutzbare Leistung temporär zu beschränken. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn ansonsten ein sicherer Netzbetrieb nicht mehr möglich ist.
Der notwendige Netzausbau sieht in den kommenden Jahren zahlreiche Baumaßnahmen im Bremer Netzgebiet vor. wesernetz plant in den nächsten zehn Jahren Investitionen in Höhe von weit über einer Milliarde Euro für den Ausbau des Bremer Stromversorgungsnetzes. Zusammen mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH baut wesernetz ein neues Umspannwerk. Mit der Inbetriebnahme des Umspannwerks „Werderland“ wird in Bremen grundsätzlich wieder ausreichend elektrische Kapazität zur Verfügung stehen. Derzeit ist die Inbetriebnahme für das Jahr 2033 geplant.
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