Preisänderungsklauseln ermöglichen Anpassungen des Fernwärmepreises – nach oben oder unten. Das ist sinnvoll, denn Wärmelieferverträge sind in der Regel über viele Jahre gültig. Im Laufe dieser Zeit können sich viele Kostenfaktoren ändern, wie z. B. Rohstoffpreise oder politische Vorgaben. Gleiches gilt für die Preise im Wärmemarkt. Das heißt: Wenn Erdgas, Heizöl, Holzpellets, Wärmepumpen etc. günstiger werden, profitieren auch Fernwärmekunden davon. Steigen die Preise für andere Energien, wird auch Fernwärme teurer.
Der Aufbau einer Infrastruktur für Fernwärme erfordert hohe Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeverteilungsanlagen (Netze). Daher hat der Gesetzgeber mit der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ eine Regelung geschaffen, die auf eine langfristige Vertragsbindung gerichtet ist. Mit den sogenannten Preisänderungsklauseln soll für beide Partner eines langfristigen Fernwärmeversorgungsvertrags eine verlässliche Basis für die Preiskalkulation geschaffen werden – nachvollziehbar und transparent.
Unsere Preisänderungsklauseln richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen der AVB FernwärmeV § 24 Abs. 4. Mit den Preisänderungsklauseln werden die aktuellen Kosten abgebildet, die bei Erzeugung und Verteilung der Fernwärme in Bremen und Bremerhaven entstehen. Vornehmlich sind das Materialkosten, Brennstoffkosten für Steinkohle, Erdgas und Heizöl sowie Lohnkosten. Die Preisänderungsklauseln berücksichtigen daneben die aktuellen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt. Auf dieser Grundlage setzen sich die Preisänderungsbestimmungen zu 60 Prozent aus den Veränderungen der jeweiligen Kostenbestandteile und zu 40 Prozent aus der Wärmemarktentwicklung zusammen.
In Bremen und Bremerhaven wirken sich hauptsächlich Material-, Brennstoff- und Lohnkosten auf den Fernwärmepreis aus. Diese Faktoren werden über Messziffern (Indizes) des Statistischen Bundesamtes abgebildet. Die Preisänderungsklausel von swb berücksichtigt folgende Einflüsse:
Preisänderungsklausel für den Grundpreis (GP) in EUR/Monat:
Preisänderungsklausel für den Leistungspreis (LP) in EUR/kW/Jahr:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) Bremen in Cent/kWh:
Preisänderungsklausel für den Verbrauchspreis (VP) Bremerhaven in Cent/kWh:
Der Grundpreis (GP), der Leistungspreis (LP) und der Verbrauchspreis (VP) werden wie bisher zu Quartalsbeginn angepasst.
Alle in den Formeln verwendeten Parameter sind Indizes des Statistischen Bundesamtes und in den einschlägigen behördlichen Veröffentlichungen zu finden unter: www-genesis.destatis.de.
L (Lohn-Index) „Index der tariflichen Monatslöhne in der Energie- u. Wasserversorg.; Entsorgungswirtschaft“ ohne Sonderzahlungen, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code "62221-0002", Indizes der Tarifverdienste, Wochenarbeitszeit: Deutschland, Quartale, Wirtschaftszweige. Position „WZ08-D-05 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung u.a.“, Index d. tarifl. Monatsverdienste ohne Sonderzahl.. |
||
I (Investitionsgüterindex) Index „Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten“; arithmetisches Mittel der drei Quartalsmonate abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code 61241-0004, GP2009 (Sonderpositionen): Gewerbliche Produkte, Position GP-X002 |
||
G (Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke“) Index „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke“, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code „61241-0006“, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2009 2-6-Steller Hierarchie), Index GP09-352224-01 |
||
K (Steinkohle-Index) Index „Steinkohle“, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code: „61411-0006“, Index der Einfuhrpreise: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2009 2-4-Steller Hierarchie), Index GP09-051 |
||
Öl (Heizöl-Index) Index „Leichtes Heizöl“, abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code „61241-0004“ Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte: Deutschland, Monate, Güterverzeichnis (GP2009 2-/3-/4-/5-/6-/9-Steller/ Sonderpositionen)., Inhalt GP2009 (ausgewählte 9-Steller): Gewerbliche Produkte, Position GP09-192026007 (Heizöl, leicht (zur Erzeugung v. Wärme od. Dampf)) |
||
Markt (Wärmepreis-Index) Index abzurufen unter: www-genesis.destatis.de, Code "61111-0006", Verbraucherpreisindex: Deutschland, Monate, Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP 2-/3-/4-/5-/10-Steller/Sonderpositionen), Inhalt: Verwendungszwecke d. Individualkonsums, Sonderpositionen, Position CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Umlage) |
||
Q (Aktuelles Quartal) | ||
Q–1 (Vorquartal) | ||
Q–2 (2. Quartal vor dem aktuellen Quartal) | ||
Q–3 (3. Quartal vor dem aktuellen Quartal) |
Lohnindex | Steinkohle-Index | Erdgasindex | Heizölindex | Investitions-Güterindex | Wärmepreis-Index | |
---|---|---|---|---|---|---|
Januar 2023 | 316,7 | 415,4 | 200,0 | 120,3 | 160,4 | |
Februar 2023 | 286,9 | 371,2 | 185,5 | 120,8 | 160,3 | |
März 2023 | 281,7 | 330,4 | 177,4 | 121,1 | 164,0 | |
1. Quartal 2023 (Q-3) | 104,5 | 295,1 | 372,3 | 187,6 | 120,7 | 161,6 |
April 2023 | 263,9 | 325,1 | 170,7 | 121,8 | 166,8 | |
Mai 2023 | 239,8 | 306,7 | 152,1 | 122,1 | 168,5 | |
Juni 2023 | 235,6 | 298,9 | 156,4 | 122,3 | 169,6 | |
2. Quartal 2023 (Q-2) | 105,0 | 246,4 | 310,2 | 159,7 | 122,1 | 168,3 |