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swb Service

Alles rund um die CO2-Bepreisung

Die CO2-Bepreisung


Warum wurde das CO2KostAufG eingeführt?

Werden für die Erzeugung von Wärme oder Warmwasser fossile Brennstoffe eingesetzt, entstehen CO2-Emissionen. Sie werden seit 01.01.2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als CO2-Bepreisung dem Preis je kWh zugerechnet. Das neue CO2KostAufG wurde eingeführt, um in Wohngebäuden eine gerechtere Verteilung dieser CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Vermieter sollen durch das Gesetzt motiviert werden, in die energetische Effizienzverbesserung ihrer Wohngebäude zu investieren, Mieter hingegen ihren Energieverbrauch zu optimieren.

Wie werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Die CO2-Kosten, die aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs angefallen sind, werden pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt und abgestuft zwischen Mieter und Vermieter verteilt. Die Aufteilung der CO2-Kosten hat der Gesetzgeber in einem zehnstufigen Modell genau vorgeschrieben.

Kohlendioxidausstoß der vermieteten
Immobilie pro Quadratmeter und Jahr
Anteil
Mieter
Anteil
Vermieter
 < 12 kg CO2/m2/a
100% 0%
 12 bis < 17 kg CO2/m2/a
90% 10%
 17 bis < 22 kg CO2/m2/a 80% 20%
 22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70% 30%
 27 bis < 32 kg CO2/m2/a 60% 40%
 32 bis < 37 kg CO2/m2/a 50% 50%
 37 bis < 42 kg CO2/m2/a 40% 60%
 42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30% 70%
 47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20% 80%
 > = 52 kg CO2/m2/a 5% 95%

Je nach energetischer Qualität des Gebäudes verändern sich die Anteile von Mieter und Vermieter. Bei besonders energieeffizienten Gebäuden trägt der Mieter die CO2-Kosten allein, je schlechter die Energieeffizienz des Wohngebäudes jedoch ist, umso höher steigt der Anteil, den der Vermieter zu tragen hat.

Bei Gewerbeimmobilien ist eine 50:50-Kostenaufteilung angedacht.

Wer übernimmt die CO2-Kosten-Aufteilung, wenn die Energie über den Vermieter abgerechnet wird?

In dem Fall erfolgt die Aufteilung durch den Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung.

Wer übernimmt die CO2-Kosten-Aufteilung, wenn der Mieter einen eigenen Energieliefervertrag hat?

In diesem Fall muss der Mieter seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter schriftlich mitteilen. Dafür hat er zwölf Monate nach Erhalt der Energierechnung Zeit.

Wo finde ich in der Rechnung die Kohlendioxidemissionen?

Unter dem Punkt „Brennstoffemissionen“ finden Sie die CO2-Emissionen. In der swb-Rechnung werden diese wie folgt ausgewiesen:
Beispiel Satz: „Mit dem hier abgerechneten Erdgasverbrauch sind 329 kg CO2-Emissionen verbunden.“

Auf Ihren Wärmeabrechnungen finden Sie den netzspezifischen CO2-Emissionsfaktor und die CO2-Emissionen unter dem Punkt „Energetische Kennzahlen nach CO2KostAufG“.

Beispiel: „Der netzspezifische heizwertbezogene Emissionsfaktor CO2-Emissionsfaktor der zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe beträgt 0,273 kg/kWh und wird mit der gelieferten Wärmemenge multipliziert. Mit dem hier abgerechneten Wärmeverbrauch sind 7.127 kg CO2-Emissionen verbunden, für die Emissionszertifikate erworben werden müssen.“


Wo finde ich in der Rechnung die Kohlendioxidkosten?

Um die CO2-Kosten zu ermitteln, wird Ihr Verbrauch mit den gesetzlich festgelegten CO2-Kosten je Kilowattstunde multipliziert.
Die angefallenen Kohlendioxidkosten finden Sie in der swb-Rechnung unter „CO2-Bepreisung“.

Auf Ihren Wärmeabrechnungen finden Sie die CO2-Kosten unter dem Punkt „Energetische Kennzahlen nach CO2KostAufG“. 

Beispiel: „Die hierfür anfallenden CO2-Kosten sind im Wärmepreis in Höhe von 576,61 (netto) zuzüglich Umsatzsteuer enthalten.“

Wie werden die Kohlendioxidkosten nach dem CO2KostAufG berechnet?

Die für den abgerechneten Verbrauch angefallenen Kohlendioxidemissionen werden durch die Quadratmeter Wohnfläche geteilt. Aus dem Ergebnis leitet sich das Verhältnis ab, in welchem die angefallenen Kohledioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden (s. Tabelle unter Frage 2).

Die Informationen (Erdgasverbrauch und CO2-Emissionen) können aus der Rechnung entnommen werden.

Beispielrechnung:

Erdgasverbrauch: 20.764 kWh
CO2-Emissionen:
3.779 kg
Wohnfläche der Wohnung:
120m2

= CO2-Emissionen/Wohnfläche der Wohnung
= 3.779 kg CO2/120 m2
= 31.49 kg CO2/m2/a

In der Beispielrechnung wären die CO2-Kosten in Höhe von 119,89 Euro im Verhältnis 60%/40% zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen:

CO2-Kosten = 119,89 € (inkl. 7% MwSt.)
                   = 112,05 € (netto)

119,89 € / 100 x 60 = 71,93 € brutto = Anteil Mieter
119,89 € / 100 x 40 = 47,96 € brutto = Anteil Vermieter