Aufgrund einer gesetzlichen Änderung müssen Ein- und Auszüge seit dem 6. Juni 2025 mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Änderung des Vertragsendes für Energieverträge ist leider nicht mehr möglich.
Melden Sie Ihren Umzug daher bitte so früh wie möglich – am besten direkt, sobald der Termin feststeht. Welche Möglichkeiten Sie hierfür haben und wie Sie Ihren Zählerstand an swb übermitteln können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Strom, Erdgas und Wasser im Serviceportal ummelden
Melden Sie Ihren Umzug einfach so früh wie möglich in unserem Serviceportal mein swb. Am Tag des Umzugs können Sie hier auch ganz bequem Ihren Zählerstand für die korrekte Endabrechnung eingeben.
Warum sollte ich meinen Umzug frühzeitig melden?@Model.QuestionTag>
Nur wenn Sie uns Ihren Umzug rechtzeitig mitteilen, können wir eine pünktliche Umstellung Ihres Energievertrags garantieren, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Am besten melden Sie sich, sobald der Mietvertrag unterschrieben ist oder die Kündigung feststeht. Wichtig: Notieren Sie am Umzugstag den aktuellen Zählerstand und senden Sie uns diesen zu. So können wir Ihre Abrechnung korrekt erstellen. Wenn Sie den Auszug nicht vorher melden, bleibt der Anschluss auf Ihren Namen registriert – und Sie tragen weiterhin die Kosten für den Verbrauch.
Kann ich meinen Stromvertrag von swb beim Umzug einfach mitnehmen?@Model.QuestionTag>
Bei einem Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes können Sie selbstverständlich alle swb-Produkte behalten. Kündigen Sie Ihren Umzugstermin einfach spätestens 14 Tage im Voraus bei uns an – über das Serviceportal, per App, im Kundencenter oder telefonisch. Den Zählerstand melden Sie dann am besten am Tag des Umzugs an uns.
Welche Angaben braucht swb für meinen Einzug? @Model.QuestionTag>
Damit Sie am Tag Ihres Einzugs bereits von swb mit Strom beliefert werden können, benötigen wir folgende Informationen:
Für den Einzug:
• Ihren Namen
• Die Adresse der bisherigen Lieferstelle
• Die Adresse der neuen Lieferstelle
• Die vollständige Zählernummer
• Das Datum der Schlüsselübergabe
• Den Namen der Vormieterin oder des Vormieters bzw. der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Verwaltung
• Und nach dem Einzug: den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe
Welche Angaben braucht swb für meinen Auszug? @Model.QuestionTag>
Um Ihre Strombelieferung zum Auszug pünktlich zu beenden benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
• Ihre Vertragsnummer
• Das Datum der Schlüsselübergabe
• Ihre neue Adresse für den Versand der Schlussabrechnung
• Den Namen der Nachmieterin oder des Nachmieters bzw. der Verwaltung oder Eigentümerin/des Eigentümers
• Und ebenfalls nach dem Auszug: den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe
Sobald uns alle Angaben vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung. Diese können Sie bequem im Serviceportal „Mein swb – Energie“ einsehen.
Was ist eine Marktlokation – und warum ist sie beim Umzug wichtig?@Model.QuestionTag>
Die Marktlokation ist eine eindeutige Kennzahl, mit der jeder Verbrauchspunkt – also zum Beispiel Ihre Wohnung oder Ihr Haus – im Energiemarkt eindeutig zugeordnet wird. Sie bleibt immer gleich, egal wer dort wohnt oder welchen Zähler es gibt.
Beim Umzug hilft die Marktlokation dabei, Ihre Energieversorgung korrekt zu- oder abzumelden. Sie sorgt dafür, dass Strom, Gas oder Wasser zur richtigen Adresse geliefert – und später auch richtig abgerechnet – werden.
Wo finde ich meine Marktlokation?@Model.QuestionTag>
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer auf Ihrer letzten Abrechnung oder in Ihrem Vertragsdokument. Wenn Sie uns Ihren Umzug melden, hilft uns diese Angabe, alles schnell und zuverlässig umzusetzen. Achtung: Die MaLo-ID ist eine andere Nummer als die Zählernummer.
Was ist die Grundlage der neuen gesetzlichen Meldefrist?@Model.QuestionTag>
Die neue Meldefrist wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und ist unter dem Begriff "24-Stunden-Lieferantenwechsel" (LFW24) bekannt. Sie gilt für alle Energielieferanten und Netzbetreiber deutschlandweit. Als Grundlage dienen § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die EU-Richtlinie 2019/944.
Finden Sie den optimalen Tarif für Ihren Verbrauch
Und so einfach funktioniert der Umzug von Internet und Telefon
swb übernimmt für Sie die komplette Ummeldung Ihres Telekommunikationsvertrages. Sie müssen sich um nichts kümmern.
In unserem Tarifvergleich können Sie online prüfen, welche Tarife an Ihrer neuen Adresse für Sie infrage kommen. Oder besuchen Sie uns in einem unserer swb-Kundencenter.
Für den Umzug Ihrer Telekommunikation benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Einen Nachweis über Ihren Wohnsitzwechsel, z.B. eine Meldebescheinigung oder eine Wohnungsgeberbescheinigung.
- Wird an Ihrem neuen Wohnsitz bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters verwendet? Dann informieren Sie uns darüber und lassen uns eine aktuelle Rechnung dieses Anbieters zukommen.
Sie ziehen um und wohnen nicht mehr in unserem Anschlussgebiet?
Wir empfehlen die weiteren Marken der EWE TEL Telekommunikationsgruppe als kompetente Partner rund um das Thema Telekommunikation:
- www.ewe.de (Region Ems, Weser, Elbe und Ostwestfalen-Lippe)
- www.osnatel.de (Region Osnabrück)
- www.htp.net (Region Hannover und Braunschweig)
Haben sie weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns, rufen uns an oder vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer swb-Kundencenter.
Bei Fragen rund um Energie
Kontakt Energie
Bremen 0421 359-3590
Bremerhaven 0471 477-1111
Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr
(Zählerstandsabgabe und Abschlagsänderung sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich)
Bei Fragen rund um Mobilfunk, Glasfaser und DSL
Kontakt Telekommunikation
T 0800 887-6000
Mo. – Fr. 8.00 – 18.00 Uhr
Sa. 9.00 – 14.00 Uhr