Bei einigen Gas- und Stromtarifen kann optional eine Preisgarantie festgelegt werden, sodass der Energieversorger den Preis für den vertraglich festgehaltenen Zeitraum nicht verändern darf. Dabei wird zwischen voller Preisgarantie, eingeschränkter Preisgarantie und Energiepreisgarantie unterschieden.
Die Zeiträume für Preisgarantien belaufen sich dabei auf bis zu 24 Monate.
Bevor wir Ihnen die verschiedenen Arten der Preisgarantie vorstellen, sollten wir uns einmal die Faktoren anschauen, die einen Einfluss auf die Preisgarantie haben. Stark vereinfacht setzt sich der Strompreis aus folgenden Preisbestandteilen zusammen:
Der Großteil dieser Faktoren liegt außerhalb der Kontrolle der Energieversorger. Denn Energieversorger haben selbst keinen Einfluss auf Erhöhungen durch Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Abgaben. Energieversorgern bleibt also lediglich die Möglichkeit, den Energiepreisanteil mithilfe von verschiedenen Beschaffungsstrategien an der Strombörse zu verringern.
Weil sich die Konditionen von Preisgarantien je nach Vertrag und Anbieter unterscheiden können, zeigt die nachfolgende Liste keine Definitionen der Preisgarantie. Sie ist eher als allgemeine Erklärung der verschiedenen Arten zu verstehen.
Volle Preisgarantie
Eine volle Preisgarantie bietet den besten Schutz gegen steigende Energiepreise, denn der vertraglich festgelegte Preis darf sich über die gesamte Laufzeit nicht erhöhen. Selbst wenn durch gesetzlich neue Maßnahmen, Preiserhöhungen zustande kommen würden, darf der Preis nicht angehoben werden.
Konkret sorgt eine volle Preisgarantie dafür, dass sich weder die Kosten für den Energiekostenanteil noch Abgaben, Umlagen und bestimmte Steuern den Preis für die Verbrauchenden erhöhen dürfen.
Übrigens: Bei einer vollen Preisgarantie darf sich der Preis zwar nicht erhöhen. Sinkt dieser jedoch, haben Verbrauchende Glück, denn meist wird die Preissenkung dann an sie weitergegeben. Auch bei uns von swb gibt es für unseren Tarif Strom proKlima eine volle Preisgarantie, wo alle Preissenkungen an Verbrauchende weitergegeben werden.
Preisfixierung
Bei einer Preisfixierung für Strom oder Gas wird der Preis fixiert. Das heißt, er kann weder steigen noch fallen. Bei dieser Art der Preisgarantie profitieren Verbrauchende also nicht von fallenden Energiepreisen.
Eingeschränkte Preisgarantie
Eine eingeschränkte Preisgarantie lässt sich etwas individueller gestalten. Sie schützt Verbrauchende gegen eine Erhöhung aller Preisbestandteile, außer der Mehrwertsteuer. Sie wird deshalb oft auch als „Nettopreisgarantie“ bezeichnet.
Energiepreisgarantie
Eine Energiepreisgarantie garantiert nur, dass sich der Energiekostenanteil nicht erhöht. Sie bietet somit Schutz vor steigenden Beschaffungskosten der Energieversorger. Kosten bei Netzentgelten, Umlagen, Steuern und Abgaben, können den Preis aber trotzdem beeinflussen.
Vorteile der Preisgarantie
Eine Preisgarantie schützt Verbrauchende für einen bestimmten Zeitraum gegen eine plötzliche Preiserhöhung, wodurch sie für den vertraglich festgehaltenen Zeitraum Planungssicherheit gibt.
Wer also großen Wert auf gleichbleibende Energiekosten legt, ganz genau haushalten muss oder zukünftig umfassende Investitionen für den eigenen Energiehaushalt plant, sollte über eine Preisgarantie nachdenken.
Auch zu Zeiten von schwankenden Energiepreisen kann eine Preisgarantie für Strom sinnvoll sein.
Bevor Sie eine Preisgarantie abschließen, sollten Sie immer genau darauf achten, um welche Art der Garantie es sich handelt, wie lange die Vertragslaufzeit ist, was letztlich der Gesamtpreis ist, und welche Kündigungsbedingungen vorherrschen.
Übrigens: Dasselbe gilt natürlich auch für eine Gaspreisgarantie.
* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.