Die Grundversorgung sorgt dafür, dass jeder deutsche Haushalt mit Strom und Gas versorgt wird. Wurde nach einem Umzug oder Neueinzug noch kein Vertrag mit einem Gas- oder Stromversorgungsunternehmen abgeschlossen, so springt der Grundversorger ein und deckt den Bedarf vorsorglich ab.
Tipp: Bei einem Umzug müssen Sie neben der Energieversorgung an viele weitere Dinge denken. Mit unseren Umzugstipps & Umzugschecklisten sind Sie bei Ihrem nächsten Umzug bestens vorbereitet.
Meistens sind die Grundversorger große Energieunternehmen aus der Region oder die örtlichen Stadtwerke. Der Energiegrundversorger wird alle drei Jahre neu bestimmt. Den Zuschlag erhält das Unternehmen, das in einem bestimmten Gebiet die meisten Haushalte versorgt.
Übrigens: Häufig kommen Gas und Strom vom selben Grundversorger, doch in manchen Regionen können diese auch von unterschiedlichen Versorgungsunternehmen kommen.
Jeder Haushalt hat ein Anrecht auf die Versorgung mit Strom. Um das sicherzustellen, gibt es die Grundversorgung für Strom. Die Grundversorgung wird in der Regel über den Basis-Stromtarif des örtlichen Grundversorgers abgedeckt.
Dieser Basis-Stromtarif tritt in Kraft, wenn Sie zum Beispiel nach einem Umzug Strom aus der Steckdose entnehmen, bevor Sie einen entsprechenden Stromvertrag abgeschlossen haben. Durch den Bezug des Stroms aus der Steckdose schließen Sie dann automatisch einen Vertrag mit Ihrem Grundversorger für den Basis-Stromtarif.
Übrigens: Hier finden Sie noch mehr Informationen zu unserer swb Grundversorgung mit Strom.
Parallel zum Strom bedeutet die Grundversorgung für Gas, dass jeder Haushalt ein Anrecht auf die Versorgung mit Gas hat. Sie greift ebenfalls, wenn in einer Wohnung vor dem Vertragsabschluss mit einem Gasversorgungsunternehmen Gas entnommen wird, zum Beispiel zum Heizen. Dann kommt ebenfalls automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zum Basis-Gastarif geschlossen.
Übrigens: Hier finden Sie noch mehr Informationen zu unserer swb Grundversorgung mit Gas.
Ein Haushalt kann aus verschiedenen Gründen eine Grundversorgung beziehen:
Tipp: Sie können bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum einen anderen Vertrag wählen, sodass die Kosten für den bereits verbrauchten Strom zu den neuen Konditionen berechnet werden.
Der größte Vorteil der Grundversorgung ist, dass jeder Haushalt einen Anspruch darauf hat, damit die grundlegende Versorgung gesichert ist. Zusätzlich gibt es für die Grundversorgung keine Mindestvertragslaufzeit und keine Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Haushaltes.
Bei der Grundversorgung lässt sich meist nicht zwischen verschiedenen Tarifoptionen wählen und sie ist grundlegend teurer als andere Tarifoptionen. Ebenso gibt es für die Grundversorgung keine Preisgarantie, wodurch schnell Preissteigerungen zustande kommen können.
Aufgrund dieser Nachteile sollten Sie im Regelfall die Grundversorgung schnellstmöglich kündigen, wenn Sie diese nicht mehr benötigen.
Die Kündigungsfrist der Grundversorgung ist gesetzlich geregelt und beträgt zwei Wochen. Falls Sie Ihre Grundversorgung kündigen möchten, sollten Sie dies rechtzeitig tun – auf welchem Wege Sie Ihren Grundversorgungsvertrag kündigen können, erfahren Sie bei Ihrem Grundversorger.
Sollte ein Versorgungsunternehmen mal ausfallen oder insolvent sein, so sorgt der Ersatzversorger dafür, dass alle Haushalte weiterhin Strom und Gas erhalten. Die Ersatzversorgung ist also eine Notfallversorgung, die übergangsweise die Energieversorgung für Haushalte sicherstellt.
Übrigens: Noch mehr Informationen zu unserer swb Ersatzversorgung (Strom) sowie zu unserer swb Ersatzversorgung (Gas) für Bremen und Bremerhaven finden Sie hier.
Dies ist zwar meistens so, muss aber nicht zwingend der Fall sein. Grundversorger und Ersatzversorger können auch unterschiedliche Unternehmen sein.
Für den Bezug der Ersatzversorgung gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Ersatzversorgung darf maximal drei Monate lang bezogen werden.
Da es keine Kündigungsfrist für die Ersatzversorgung gibt, kann sie jederzeit vor dem Ablauf der dreimonatigen Bezugszeit beendet werden.
Sollten Sie bis zum Ende keinen neuen Vertrag mit einem anderen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben, so kommt beim Verbrauch von Strom oder Gas wieder die Grundversorgung zum Tragen.