Falls Sie bei diesem Thema hin und wieder den Durchblick verlieren, dann verzagen Sie nicht. Denn wir haben für Sie die wichtigsten Infos zu Netzentgelten zusammengetragen. Folgendes sollten Sie über Netzentgelte wissen:
Das deutsche Stromnetz besteht aus mehreren Spannungsebenen, die den Strom vom Kraftwerk bis zur Steckdose transportieren. Dabei wird zwischen zwei Arten von Netzen unterschieden: dem überregionalem Übertragungsnetz, das für den Stromtransport über weite Strecken zuständig ist, und dem regionalen Verteilnetz, das die Energie vor Ort bis zu den Haushalten und Betrieben verteilt.
Übertragungsnetzentgelt
Das Übertragungsnetzentgelt wird von den vier großen Übertragungsnetzbetreibern Amprion, Tennet TSO, TransnetBW und 50Hertz erhoben. Sie sind für den Transport von Strom über weite Strecken verantwortlich und stellen dafür die Netzinfrastruktur bereit. Die entstehenden Kosten geben sie in Form des Übertragungsnetzentgelts an Energieversorgungsunternehmen weiter.
Verteilnetzentgelt
Die Hunderten regionalen Energieversorgungsunternehmen übertragen das ihnen auferlegte Übertragungsnetzentgelt in der Regel einfach als Verteilnetzentgelt an ihre Kundinnen und Kunden*. Im Gegenzug garantieren sie eine zuverlässige und sichere Energielieferung zu den Verbrauchenden.
Übrigens: Die Deutsche Bahn nutzt ein eigenes Stromnetz. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Bahnstrom.
Das überregional verhängte Übertragungsnetzentgelt ist seit 2023 für alle einheitlich. Das für Verbraucherinnen und Verbraucher* relevantere Verteilnetzentgelt wird jährlich angepasst. Dafür sollten Sie Folgendes über das Verteilnetzentgelt wissen:
1. Das Verteilnetzentgelt wird staatlich reguliert
Weil Strom- und Gasnetzbetreiber Monopole haben, darf die Höhe der Netzentgelte nicht einfach willkürlich festgelegt werden. Stattdessen werden sie staatlich durch die Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden unter Betrachtung der Kosten für Betrieb, Ausbau und Unterhaltung des Netzes festgelegt. Dabei werden auch Erlösobergrenzen definiert, die den maximalen Netzentgeltgewinn für Netzbetreiber bestimmen.
2. Die Netzebene ist ebenfalls entscheidend
Zusätzlich variieren die Netzentgelte je nach Netzebene, in die Strom oder Gas eingespeist bzw. aus welcher eines von beiden entnommen wird. Das heißt, dass der Preis für das Netzentgelt auch davon abhängt, ob Sie Energie aus dem Hochspannungs-, Mittelspannungs- oder Niederspannungsnetz beziehen. Weil Strom beim Bezug aus Niederspannungsnetzen häufiger umgespannt werden muss und Privathaushalte auch weniger Absatz haben, zahlen diese meist mehr Netznutzungsentgelt als Gewerbe- oder Industrieunternehmen.
3. Die Anzahl der Verbrauchenden ist entscheidend
Da das Verteilnetzentgelt auf alle Verbrauchenden einer Region gleich verteilt wird, steht die Höhe des Netznutzungsentgelts in direkter Relation zu der Anzahl an Verbrauchenden. Das heißt: In dünnbesiedelten Regionen sind die Kosten von Netzentgelten meist höher, weil sich die Kosten auf weniger Köpfe verteilen. Dies ist einer der Gründe, warum das Netzentgelt beispielsweise in Schleswig-Holstein meist höher ist als in dichter besiedelten Bundesländern.
Wie oben kurz erwähnt, gilt seit Anfang 2023 das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG). Dies soll die Ungleichheit der Netzentgelte zwischen verschiedenen Regionen ausgleichen. Anlass dafür war, dass Verbrauchende in dünn besiedelten Gebieten höhere Netzentgelte zahlen.
Ein weiter Grund war, dass Regionen, die viel für den Ausbau von erneuerbaren Energien zum Beispiel in Form von Solarparks oder Windkraftanlagen getan haben, auch höhere Netzentgelte zahlen mussten. So schlug sich die hohe Einspeisung erneuerbarer Energien mit vergleichsweise geringer lokaler Nachfrage sowie den zusätzlichen Mehraufwand in Bezug auf Netzausbau- und Netzstabilisierungskosten im Netzentgelt nieder.
Durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz von 2023 hat sich dies geändert. Hier wird teilweise auch von der Erneuerbare-Energien-Netzkostenverteilung gesprochen.
Deshalb sind diese Kosten jetzt bundesweit gleichmäßiger verteilt, damit Regionen mit hohem Ausbau erneuerbarer Energien entlastet werden. Dies soll ebenfalls für eine größere Akzeptanz für erneuerbare Energien und den Netzausbau sorgen.
Hin und wieder wird auch von vermiedenen Entgelten gesprochen. Dabei geht es um die dezentrale Stromerzeugung von Privatpersonen. Da solche Privatpersonen Strom via Photovoltaik-Anlage oder Balkonkraftwerk erzeugen, diesen in das allgemeine Netz einspeisen und so unter anderem „Transportkosten“ für den Strom gespart werden, werden sie in Form einer Netzentgeltreduzierung dafür vergütet.
Die vermiedenen Entgelte sollten einen Anreiz für Privatpersonen schaffen, in erneuerbare Energien zu investieren. Diese Art des Entgelts wurde bis Ende 2023 ausgezahlt, ist aber seither für bestimmte Arten der dezentralen Stromerzeugung eingestellt. Somit entfällt eine zusätzliche Einnahmequelle für Privatpersonen. Trotzdem wird weiterhin eine Einspeisevergütung gezahlt, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt wird.
Für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung wie zum Beispiel BHKWs gelten die vermiedenen Entgelte weiterhin.
Übrigens: Um die gesamte Stromeinspeisung sowie den Stromverbrauch zu regeln, braucht es intelligente Stromnetze. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Artikel zu den Smart Grids.
Ja, Großverbrauchende können vom Netzentgelt befreit werden, wenn sie Pumpspeicherwerke betreiben, die jährlich effizienter werden, einen sehr hohen jährlichen Verbrauch haben oder andere besondere Bedingungen erfüllen.
So können zum Beispiel Großverbrauchende eine Netzentgeltbefreiung beantragen, wenn sie jährlich über 7.000 Benutzungsstunden und einen Verbrauch von über 1 Million Kilowattstunden nachweisen können (Quelle: Schnellstrom.de).
* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.