Was enthält der Energieausweis?
Ein Energieausweis enthält unter anderem folgende Angaben zum Gebäude:
- Angabe, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis handelt
- Gültigkeit
- Registriernummer
- Treibhausgasemissionen (in Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr)
- Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr)
- Primärenergiebedarf bzw. Primärenergieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr)
- Energieeffizienzklasse (hervorgehobener Buchstabe auf der Farbskala)
- Allgemeine Infos zum Gebäude (Gebäudetyp, Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser, Anlass der Ausstellung etc.)
- Art der genutzten erneuerbaren Energie (bei Neubauten)
- Vergleichswerte zur Endenergie zur besseren Einordnung
- Empfohlene Maßnahmen für kostengünstige Modernisierungen des Gebäudes, sofern möglich
- Name, Adresse, Berufsbezeichnung und Unterschrift des Ausstellenden sowie das Ausstellungsdatum
Was sagt der Energieausweis aus?
Ein Energieausweis enthält viele wichtige Informationen, aber die zentrale Farbskala mit alphabetischer Einteilung vom Endenergiebedarf bzw.
-verbrauch und Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch ist das Wichtigste. Hier gilt grundsätzlich: Je niedriger der Wert, desto besser.
Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie das Gebäude jährlich für Warmwasser, Heizung und Lüftung benötigt. Der Primärenergiebedarf ist die Energie, die zur Bereitstellung der verbrauchten Energie benötigt wird. Strom aus fossilen Brennstoffen hat einen hohen Primärenergiebedarf, Strom beispielsweise aus Sonnenenergie mithilfe einer PV-Anlage hat einen niedrigen Primärenergiebedarf.
Seit dem 1. Mai 2014 zeigt die Skala außerdem die Energieeffizienzklasse an – sie reicht von A+ bis H. Zum Vergleich: Beim Energielabel auf Elektrogeräten ist A die beste und H die schlechteste Energieeffizienzklasse.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Bei Energieausweisen wird grundlegend zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden. Manchmal kann auch eine Mischung aus beiden Varianten fällig werden, das ist jedoch eher die Ausnahme. Auch zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es Unterschiede bei den Ausweisen. Die folgenden Informationen beziehen sich auf Energieausweise für Wohngebäude.
Bedarfsausweis
Bei einem Bedarfsausweis wird die Energieeffizienz basierend auf Gebäudedaten ermittelt. So wird der Bedarfsausweis unter Berücksichtigung von Baujahr, energetischem Zustand des Gebäudes, Gesamtwohnfläche, Art des Heizsystems und mehr erstellt.
Bedarfsausweis – Vorteile:
- Objektive Berechnung unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohnenden
- Berücksichtigt Dämmung, Heizung, Fensterqualität und Bauweise
- Zeigt energetische Schwachstellen und mögliche Einsparpotenziale auf
Für welche Gebäude wird ein Bedarfsausweis benötigt?
- Nicht modernisierte Wohngebäude mit Baujahr vor dem 1. November 1977
- Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten
Verbrauchsausweis
Bei einem Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz basierend auf vergangenen Verbrauchswerten ermittelt. Dafür werden Rechnungen der letzten drei Jahre berücksichtigt, um den Verbrauch von Heizung und ggf. auch Warmwasser pro Quadratmeter pro Jahr zu erhalten. Der Verbrauchsausweis bildet somit den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden ab.
Verbrauchsausweis – Vorteile:
- Benötigt nur die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
- Kostet meist nur einen Bruchteil eines Bedarfsausweises
- Zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch unter Alltagsbedingungen
Für welche Gebäude wird ein Verbrauchsausweis benötigt?
- (Modernisierte) Wohngebäude nach 1. November 1977
- Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten
FAQs
Häufige Fragen und Antworten
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?@Model.QuestionTag>
Wann ein Energieausweis benötigt wird, ist gesetzlich geregelt. Beim Verkauf, der Vermietung und der Verpachtung eines Wohngebäudes ist die Ausstellung eines Energieausweises verpflichtend. Unter gewissen Umständen kann er auch bei umfangreichen Sanierungen nötig sein.
Achtung: Denkmalgeschützte Gebäude sind von einer Energieausweispflicht ausgenommen.
Wo kann ich einen Energieausweis beantragen?@Model.QuestionTag>
Ein Energieausweis kann entweder online oder in zertifizierten Handwerker-, Architekten-, Energieberater- oder Ingenieurbüros angefragt werden.
Wie viel kostet ein Energieausweis?@Model.QuestionTag>
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises und der Gebäudegröße ab und können sich auf wenige bis einige Hundert Euro belaufen. Grundsätzlich ist ein Verbrauchsausweis günstiger als ein Bedarfsausweis.
Achtung: Auch wenn Online-Beantragungen günstiger als Vor-Ort-Gutachten sind, so sind sie häufig auch weniger genau.
Wer muss den Energieausweis bezahlen?@Model.QuestionTag>
Die Kosten für einen Energieausweis müssen von der Eigentümerin/Vermieterin bzw. dem Eigentümer/Vermieter* getragen werden.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?@Model.QuestionTag>
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Gibt es Unterschiede bei Energieausweisen?@Model.QuestionTag>
Ja, bei Energieausweisen wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Wann welcher Energieausweis benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grob vereinfacht reicht bei neueren, modernen Gebäuden ein Verbrauchausweis, während bei älteren Gebäuden in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich ist. In seltenen Fällen kann auch eine Mischung beider Ausweise nötig sein.
Was passiert, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?@Model.QuestionTag>
Kann kein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Wann muss der Energieausweis ausgehängt werden?@Model.QuestionTag>
Der Energieausweis muss in öffentlichen und behördlichen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 250 m² ausgehängt werden. Bei privaten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mehr als 500 m² muss ebenfalls ein Energieausweis ausgehängt werden.
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* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.