Die Solarpflicht in Deutschland ist je nach Wohnort unterschiedlich. Im Allgemeinen besagt sie, dass Gebäude und bestimmte öffentliche Plätze mit Anlagen zur Strom- bzw. Wärmegewinnung ausgestattet werden müssen, um die Fläche für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen.
Private Wohngebäude
Beim Neubau von privaten Wohngebäuden müssen PV-Anlagen oder Solarthermieanlagen auf dem Dach installiert werden. Die Solarpflicht bei Bestandsgebäuden gilt auch dann, wenn das Dach umfangreich saniert wird.
Gewerbe & kommunale Gebäude
Für Gebäude mit einem primär gewerblichen oder kommunalen Nutzen gibt es noch strengere Auflagen. Das heißt, dass diese Gebäude noch stärker zum Ausbau von Solarenergie beitragen müssen.
Ausnahmen
Es gibt auch Ausnahmen von der Solarpflicht, zum Beispiel dann, wenn eine Solaranlage auf einem Dach aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar oder unrentabel ist. Ebenso sind in der Regel denkmalgeschützte Gebäude von der Solardachpflicht ausgenommen.
Eine einheitliche, bundesweite Solarpflicht gibt es aktuell noch nicht. In einzelnen Kommunen gilt schon länger eine Solarpflicht. Dadurch, dass die Bundesländer nachgezogen sind, sind die kommunalen Vorgaben jedoch in der Regel obsolet.
In welchen Bundesländern gibt es eine Solarpflicht?
Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern irgendeine Form der Solarpflicht. Da diese Pflicht auch viele unserer Kundinnen und Kunden* in Bremen und Niedersachsen betreffen, finden Sie nachfolgend entsprechende Informationen zu den Regelungen in diesen Bundesländern.
Neubau
Für das Bundesland Bremen gilt, dass Neubauten nach dem 1. Juli 2025 mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen ausstatten müssen – dafür können auch Solarthermieanlagen angerechnet werden. Ist die Dachfläche weniger als 50 Quadratmeter groß, entfällt die Bremer Solarpflicht bei Neubau.
Bestandsgebäude
Bei Sanierungen von mindestens 80 Prozent des Daches bei Bestandsgebäuden muss innerhalb von zwei Jahren eine Solaranlage mit einer Mindestleistung von einem kWp installiert werden. Diese Regelung gilt bereits seit dem 1. Juli 2024. Das heißt, es gilt auch bei größeren Dachsanierungen eine Solarpflicht.
Ausnahmen
Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit einer gesamten Dachfläche von weniger als 25 Quadratmetern, gewisse denkmalgeschützte Gebäude, unterirdische Bauten sowie Reet-, Stroh- und Holzdachhäuser.
Tipp: Weitere Ausnahmen und Infos finden Sie im Bremer Solargesetz.
Neubau
Die Solarpflicht für Neubauten jeder Art mit über 50 Quadratmetern Dachfläche gilt in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2025. Dabei muss mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit PV-Anlagen versehen werden. Sanierungen von Dächern mit der gleichen Größenordnung sind ebenfalls betroffen. Bei gewerblichen Immobilien greifen die Maßnahmen ab einer Dachfläche von 75 Quadratmetern.
Bestandsgebäude
Für niedersächsische Bestandsgebäude gilt dasselbe wie für Neubauten. Das heißt, dass Dächer mit mehr als 50 Quadratmetern Fläche mindestens zur Hälfte mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen – egal, ob Neubau, Bestandsgebäude oder Dachsanierung.
Ausnahmen
Ausnahmen gibt es bei der niedersächsischen Solarpflicht nur dann, wenn die Umsetzung technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist oder sie im Konflikt mit anderen Gesetzen steht.
Übrigens: Die erste Solarpflicht gab es in Niedersachsen bereits 2023.
Die Regelungen unterscheiden sich aktuell noch von Bundesland zu Bundesland, aber eine bundesweite Solarpflicht ist zukünftig nicht ausgeschlossen. Beim Neubau von Immobilien sowie bei einigen umfangreichen Sanierungen ist außerdem ein Energieausweis verpflichtend. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Energieausweis.
* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.