Jedes Smartphone oder Handy hat ein Heimnetz, also das Netz des eigenen Mobilfunkbetreibers. Sobald jemand sein Heimnetz verlässt, baut das mobile Endgerät via Roaming automatisch eine Verbindung zu einem anderen erreichbaren Netz auf.
Dabei kann es einen Unterschied machen, ob es sich um das WLAN- bzw. GSM-Roaming (Global System for Mobile Communications) oder das sogenannte SIM-basierte Roaming handelt. Denn je nach Art des Roamings können andere Kosten oder Gebühren anfallen.
Ohne zu sehr in die technischen Details zu gehen, entscheidet vereinfacht gesagt beim GSM-Roaming der gewählte Mobilfunkbetreiber, welches Netz im Ausland von Ihrem Mobiltelefon genutzt wird.
Beim SIM-basierten Roaming mit dem Handy entscheidet die Technik in der SIM-Karte, welches Netz genutzt wird. Alternativ können Sie das Netz beim SIM-basierten Roaming wechseln oder mit einer eSIM noch mehr Flexibilität genießen.
Übrigens: Aus rein technischer Sicht besteht für Netzbetreiber kein Unterschied, ob sich eine Person innerhalb eines Landes zwischen Netzen bewegt oder ob sie sich aus dem Ausland in ein Netz einwählt.
Innerhalb der EU ist das Roaming zunächst einmal kostenfrei. Das heißt, der Netzwechsel wird genauso wie ein Netzwechsel im Inland behandelt und es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Neben der EU schließt das auch die weiteren drei Nationen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein. Somit ist das Roaming in Norwegen, Island und Liechtenstein für EU-Bürgerinnen und Bürger* ebenfalls kostenfrei.
Nur wenn eine Person nachweislich ihr Mobiltelefon über einen Zeitraum von vier Monaten hauptsächlich außerhalb ihres Heimatnetzes nutzt, kann hier nach einer Aufforderung zur Klärung unter Umständen ein Roaming-Aufschlag berechnet werden.
Das Prinzip des kostenfreien Roamings wird als „Roam like at home“ bzw. „Roamen wie zuhause“ bezeichnet. Abgerechnet wird nach dem von den Nutzenden in ihrem Heimatland abgeschlossenen Tarif, Freikontingente für Datennutzung, SMS, Telefonie etc. gelten hier also weiterhin.
Für Tarife ohne Begrenzung der Datennutzung oder bei besonders günstiger Datennutzung dürfen Netzbetreiber allerdings nach bestimmten Regeln eine Obergrenze festlegen und/oder die Geschwindigkeit des Datentransfers drosseln.
Ein besonderer Fall ergibt sich, wenn Sie in der EU ins Ausland telefonieren: Befinden Sie sich in Ihrem Heimatnetz, so findet kein Roaming statt und entsprechend fällt dies nicht unter die genannten Bestimmungen. EWR-Auslandsgespräche aus dem eigenen Heimatnetz verursachen also keine zusätzlichen Kosten.
Befinden Sie sich allerdings im EWR-Ausland, muss aufgrund der Verordnungen zum Roaming das Gespräch zum Heimattarif durchgeführt werden. Rufen Sie also beispielsweise aus Ihrem deutschen Heimatnetz eine österreichische Nummer an, kann dies zusätzliche Kosten verursachen – befinden Sie sich allerdings in Österreich und Ihr Heimatnetz ist in Deutschland, werden alle Anrufe an Nummern innerhalb des EWR wie Inlandsgespräche behandelt.
Tipp: Viele Menschen nutzen ein VPN-Tool, um zu simulieren, dass Sie sich in einem anderen Land befinden. Welche Vorteile das bieten kann, erfahren Sie in unserem Beitrag: Was ist ein VPN?
Außerhalb der EU bzw. des EWR fallen für die Nutzung des Daten-Roamings und für das Telefonieren im Ausland zusätzliche Kosten an. Diese können sich je nach Ihrem Mobilfunkvertrag und dem Land, in welchem Sie sich befinden, unterscheiden.
Grundsätzlich gibt es allerdings seit 2012 eine weltweit gültige Kostengrenze – spätestens ab Kosten in Höhe von 100 € ist Schluss und einer weiteren Nutzung muss ausdrücklich zugestimmt werden. Allerdings setzt das voraus, dass das Nutzungsverhalten in Echtzeit erfasst wird, was nicht immer bzw. nicht in jedem Land der Fall ist.
Sollten Sie sich per Schiff oder Flugzeug auf bzw. über internationalen Gewässern befinden, so kann die Daten- und Telefonnutzung via Satellit deutlich teurer werden. Auch wenn Sie sich technisch gesehen noch im EWR-Gebiet befinden, kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, wenn Sie das Mobilfunknetz des Schiffs bzw. Flugzeugs nutzen.
Übrigens: Die Vorstellung, dass es mit beliebten Urlaubsländern Sonderabkommen gibt, ist leider falsch. So ist zum Beispiel das Roaming in der Türkei oder in Thailand nicht kostenfrei.
Beim Roaming gibt es zudem einige Ausnahmefälle, bei denen es je nach Tarif zu zusätzlichen Kosten kommen kann.
Großbritannien
Seit dem EU-Austritt des vereinigten Königreichs gilt keine allgemeingültige Roaming-Vereinbarung mit den EWR-Staaten mehr. Beim Roaming in England, Schottland, Wales und Nordirland fallen also grundsätzlich Gebühren an. Einige Mobilfunkbetreiber bieten allerdings weiterhin Tarife ohne Kosten für Großbritannien an – hier sollten Sie sich vor einer Reise genau informieren.
Schweiz
Die Schweiz zählt ebenfalls nicht zum EWR-Gebiet. Entsprechend werden beim Roaming zusätzliche Gebühren fällig, sofern das tariflich nicht anders geregelt ist.
Kleinstaaten & Überseegebiete
Auch die an die EWR angrenzenden Kleinstaaten wie z. B. der Vatikan, Monaco und San Marino stellen eine Ausnahme dar. Ebenso sind Überseegebiete wie etwa die zu Frankreich gehörenden Karibikinseln nicht an die EWR-Regeln gebunden. Wie auch bei Großbritannien und der Schweiz erfolgt das Roaming hier je nach Mobilfunkanbieter und Tarif manchmal zu EWR-Bedingungen und manchmal nicht.
Roaming-Gebühren lassen sich leicht vermeiden, solange Sie bei der Nutzung von Daten und Telefonie auf Ihr Netz und die damit verbundenen Bedingungen achten. Um keine ungewollten Kosten zu erzeugen, können Sie Folgendes tun:
1. Mobile Daten deaktivieren
Der einfachste Schritt ist zunächst, Ihre mobilen Daten im Ausland zu deaktivieren. Wenn Sie das Roaming ausschalten, werden auch keine Updates im Hintergrund ausgeführt, die eventuell erhöhten Datenverkehr verursachen.
2. Mailbox deaktivieren
Auch Ihre Mailbox können Sie deaktivieren. Andernfalls können Anrufe an diese weitergeleitet werden und die aufgesprochenen Nachrichten müssen dann kostenpflichtig abgehört werden.
3. Kostenobergrenzen im Tarif
Sogenannte Kostenairbags sind häufig standardmäßig in Mobilfunkverträgen enthalten oder können alternativ eingerichtet werden. Außerhalb der EU stehen diese nicht immer zur Verfügung, in diesem Fall werden Sie aber vorab auf Ihrem Endgerät informiert.
4. Vorab informieren
Informieren Sie sich schon vor Ihrer Reise über die im Zielland geltenden Tarife. Unter Umständen können diese zwischen unterschiedlichen Netzanbietern stark unterschiedlich ausfallen. Dort empfiehlt es sich, in den Einstellungen bei der manuellen Netzauswahl nur bestimmte Netze zuzulassen.
Tipp: Neben dem gewählten Mobilfunkanbieter ist auch der vorherrschende Mobilfunkstandard – also 2G, 3G, 4G etc. – von Bedeutung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Mobilfunkstandard: 5G & Co.
* Wir leben Diversität und heißen alle Menschen willkommen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Behinderung und Identität. Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert und im gemeinsamen Arbeiten voranbringt. Deshalb haben wir 2017 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.