Energy Sharing: Selbst erzeugten Strom gemeinsam nutzen
Menschen, die selbstständig Strom erzeugen, können ihre überschüssig produzierte Energie nicht nur einspeisen, sondern bald auch der Nachbarschaft zur Verfügung stellen. Das Prinzip dahinter nennt sich Energy Sharing und erhält im Energiewirtschaftsgesetz seinen rechtlichen Rahmen Paragraph (§ 42c). Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, was für Vorteile Energy Sharing mit sich bringt und ob es sich lohnt, erfahren Sie hier.
Lesezeit: 3 Minuten
Inhalt:
Das Wichtigste im Überblick
- Beim Energy Sharing teilen Betreiberinnen oder Betreiber* von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen ihren überschüssigen Strom mit der Nachbarschaft.
- Für die Teilnahme sind unter anderem Smart Meter, ein Vertrag zwischen den Beteiligten sowie ein gemeinsames Netzgebiet erforderlich.
- Energy Sharing ermöglicht es, lokal erzeugten Strom gemeinschaftlich zu nutzen und die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu stärken.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing bedeutet, dass zwei Personen, landwirtschaftliche Betriebe sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien mit der Nachbarschaft oder Kommune teilen können. Wer zum Beispiel eine Photovoltaik- oder Windkraftanlage besitzt und überschüssigen Strom produziert, kann diesen künftig für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen.
Energy Sharing 2026: Rechtliche Grundlage
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das ab 01. Juni 2026 gilt, wird das gemeinschaftliche Nutzen von selbst erzeugtem Strom, also Energy Sharing, erstmals rechtlich geregelt. Der Grundgedanke dahinter stammt u. a. aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die mehr Bürgerbeteiligung an der Energiewende einfordert.
Energy Sharing wird in Deutschland vorerst nur innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers möglich sein. Das bedeutet, dass sich Erzeugende und Verbrauchende im gleichen Netzgebiet befinden müssen. Netzbetreiber müssen dafür Sorge tragen, dass das technisch möglich ist. Ab 2028 sollen die Regelungen ausgeweitet werden.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Für Energy Sharing schließen sich Betreiberinnen und Betreiber* von erneuerbaren Energieanlagen und Verbrauchende zu sogenannten „Energiegemeinschaften“ zusammen. Beide Seiten schließen einen Vertrag, in dem auch der Strompreis festgehalten wird – auch wenn dieser 0 Euro beträgt. Der Netzbetreiber muss über die Energiegemeinschaft informiert werden.
Außerdem braucht jede Partei für die richtige „bilanzielle Zuordnung“ der Energie ein Smart Meter, das heißt, es ist eventuell ein Stromzählerwechsel vonnöten. Neue Kabel müssen nicht gelegt werden, denn der Strom wird einfach über die bereits vorhandene Infrastruktur des Netzbetreibers geleitet – dafür fallen in der Regel Netzentgelte an.
Voraussetzungen für Energy Sharing auf einen Blick
- Es braucht einen Vertrag zwischen Erzeugern und Verbrauchern.
- Für die Abrechnung wird ein Energieliefervertrag mit einem vereinbarten Strompreis benötigt.
- Der Netzbetreiber muss informiert werden.
- Alle beteiligten Haushalte oder Betriebe benötigen Smart-Meter-Stromzähler, damit Erzeugung und Verbrauch genau erfasst werden können. Größere Erzeugungsanlagen benötigen in der Regel zusätzlich einen sogenannten RLM-Stromzähler.
- Alle Teilnehmenden müssen sich im gleichen Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers befinden.
Übrigens: Für mehr Flexibilität bei der Verteilung der Energie innerhalb der Nachbarschaft kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein. Dort kann der Strom zwischengespeichert werden.
Vor- und Nachteile von Energy Sharing
Vorteile
- Evtl. höhere Einnahmen im Vergleich zur Stromeinspeisung, was zu einer schnelleren Amortisation eigener Investitionen beiträgt
- Strompreis kann selbst festgelegt werden
- Nachbarschaft oder Kommune bekommen regenerativen Strom aus der Umgebung
- Reduzierte Abhängigkeit vom Energiemarkt
- Stärkung des Gemeinschaftsgefühls
Nachteile
- Strom läuft übers öffentliche Netz, wodurch Netzentgelte anfallen
- Vorerst nur in Teilgebieten möglich
- Details des Gesetzes können sich noch ändern
Fazit: Lohnt sich Energy Sharing?
Auch wenn es vorerst nur für Teilbereiche möglich sein wird, bietet Energy Sharing die Chance, noch aktiver an der Energiewende teilzuhaben. Zwar gibt es heute bereits die Möglichkeit, überschüssig produzierten Strom zu verkaufen (Einspeisevergütung), doch durch das Energy Sharing kommen neue Möglichkeiten dazu.
Zum einen ist das Gefühl ein anderes, wenn man weiß, dass der erzeugte Strom der Nachbarschaft oder Kommune hilft. Zum anderen können die Preise selbstständig festgelegt werden, wodurch es voraussichtlich mehr Abnehmerinnen und Abnehmer* vom Strom gibt und sich so die Amortisationszeit von PV-Anlagen verringern lässt. Zusätzlich wird besonders für Betriebe und Landwirte ein Anreiz geschaffen, noch mehr in Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien zu investieren.
Auch für Empfängerinnen und Empfänger* des Energy-Sharing-Stroms gibt es Vorteile. So stammt der Strom garantiert aus einer erneuerbaren Energiequelle und kann – je nach Vertrag – preislich attraktiv sein. Im Idealfall lassen sich zuhause die Energiekosten senken. Hilfreich sein kann dabei übrigens eine clevere Stromsteuerung per Home Energy Management System (HEMS) sein.
Übrigens: Es lässt sich nicht nur selbst erzeugter Strom teilen, sondern auch die eigene Wallbox. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zum Wallbox-Sharing.
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